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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Kaufmann oder nicht?
 
Exzel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.12.2003 17:05
1. Ist der Inhaber einer Autovermietung ein Kaufmann oder nicht?

2. Warum sind Rechtsanwälte keine Kaufleute?

Ich danke schon einmal im Voraus.
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.12.2003 17:24
Rechtsanwalt ist ein ‘freier Beruf‘ und gehört deshalb nicht zu den ‘Gewerbetreibenden‘. (Kaufleute).obwohl der Beruf die Merkmale dafür erfüllt.

warum die freien Berufe da ausgeklammert werden und auch die Selbständigen in Land-Forstwirtschaft/ Fischerei..weiss ich nicht!
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.12.2003 17:28
ach und wegen dem Autovermieter..würde schon sagen, dass er ein Kaufmann ist!..er übt dieses Geschäft ja aus, mit der Absicht auf Gewinnerzielung, er macht es ständig..es ist nach außen hin erkennbar und er ist selbständig (ist er doch?)..das sind die Merkmale für ein Handelsgewerbe..wenn die erfüllt sind, kann man von einem Kaufmann sprechen.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.12.2003 17:54
Kaufmann ist im Rechtssinne nur, wer selbständig ein HANDELSGEWERBE betreibt. Ausnahme: Formkaufmann, für den das Bestehen eines Handelsgewerbes nicht Voraussetzung ist.

Zum "Gewerbebetrieb" gehören folgende Kennzeichen:
- Gewinnerzielungsabsicht
- Selbstständigkeit
- planmäßige Wiederholung / Dauerhaftigkeit der Tätigkeit
- Erkennbarkeit der Tätigkeit.

Die Kaufmannseigenschaft wird erworben kraft
- Betrieb eines Handelsgewerbes => Istkaufmann (§ 1 HGB)
- Eintrag ins HR: bei Gewerbebetrieben nicht kfm. eingerichtet im Bereich Land- und Forstwirtschaft => Kannkaufmann (§§ 2, 3 HGB)
- Rechtsform: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften => Formkaufmann (§ 6 HGB)
Exzel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.12.2003 19:10
Danke für die schnelle Antwort.
Was mich jetzt noch interessieren würde. Der Inhaber der Autovermietung ist der Kaufmann? Ist es denn eigentlich nicht der Name der Autovermietung selbst der Kaufmann (z.B.: Simply Autovermietung)?
Letztendlich sind ja die Vorstände einer AG auch nicht die Kaufleute, sondern die AG selbst.
Warum ist das dann bei der Autovermietung anders?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.12.2003 19:32
Bei juristischen Personen ist die AG oder GmbH Träger von Rechten.
Der Inhaber einer Autovermietung ist ein Einzelkaufmann.
Damit ist der Inhaber Träger von den Rechten.

Ein Einzelkaufmann ist ein Kaufmann, der sein Unternehmen ohne Gesellschafter betreibt. Seine Firma muss den Rechtsformzusatz “eingetragener Kaufmann” bzw. “eingetragene Kauffrau” oder die entsprechende Abk. “e. K.” bzw. “e. Kfr.” enthalten (§19 I Nr. 1 HGB).
buettner
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.12.2003 22:27
Dass Freiberufler keine Kaufmänner sind, lingt nach heutiger Auffassung der Rechtswissenschaftler darin, dass diese Berufe nicht primär der Gewinnerziehlung, sondern einem höheren wissenschaftlichen oder künstlerischen Interesse dienen sollen. Begründet wird das u.a. damit, dass der frei Schaffende seine wirtschaftlichen Leistungen nicht mittels einer organisierten Wirtschaftseinheit erbringt, sondern dass das persönliche Erbringen der Leistung im Vordergrund steht...
Außerdem wird in zahlreichen Sondergesetzen ausdrücklich bestimmt, dass es sich dabei nicht um ein Gewerbe handelt, zB Rechtsanwälte § 2 II BRAGO, Notare, Ärzte § 1 II BÄrzteO...
keymaker
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.12.2003 09:13
ne autovermietung hat eine gewinnabsicht, benötigt einen kaufmännischen betrieb. das genügt meiner meinung nach

the key to a new world

IBUZAKNAB

 

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