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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Bewertung aller Fragen???
 
Dampfer
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.11.2003 11:37
Mal ehrlich, denkt Ihr wirklich das die IHK irgendwelche Aufgaben rausstreicht? (z.B. die mit der MR, oder dem EK eventuell) Oder welche Möglichkeiten hat die IHK das Ergebnis aufzubessern??? Bonuspunkte oder ähnliches?
Findet Ihr eine solche Auktion notwendig???
Vorallem in WISO brauch ich dringend Punkte.
Vielleicht könnten sich an der Diskussion auch Leute beteiligen, die schon länger im "Geschäft" sind wie z.B. Herrmann oder Hirschaider, die müßten doch ein Gespür für die Bewertung haben.
Hoffe auf viele Antworten
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.11.2003 12:09
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=11&katid=53&artikelid=304
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.11.2003 13:27
die Sache mit dem EK sollte man auf jeden Fall streichen!
Missverständlicher kann man das Ganze ja nicht formulieren.
Über die Mindestreserveaufgabe sollte man zumindest nachdenken.
caspid
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.11.2003 13:33
...meiner Meinung nach muss die WISO-Aufgabe mit der Mindestreserve komplett weg. Die Wichtigkeit dieses Themas strebt in der Wirklichkeit gegen Null. Ein reales Verhältnis zur Prüfung ist in keinster Weise gegeben. Normalerweise kann man eine solche Aufgabe nicht abfragen, genause wie die Aufgabe mit der Schwankungsbandbreite. Allen gucken in die Röhre...Lehrer, weil sie es nicht behandelt haben...Schüler, weil sie es demzufolge nicht können...nur die Prüfungskommission nicht. Man müssen die sich gut fühlen...
caspid
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.11.2003 13:37
...in BBL konventionell war doch die Frage nach der Eigenleistung bei der privaten Vorsorge gestellt. So weit ich weiß können die staatlichen Förderungen entweder zusätzlich oder von der ursprünglichen Eigenleistung abgezogen werden. Dazu waren jedoch keine Angaben gegeben und nur eine Lösung, nämlich die abzüglich der Förderung, ist laut Musterlösung richtig. Was haltet ihr davon?
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.11.2003 20:46
Da muss ich dich leider enttäuschen. In der Tabelle steht in der 1. Zeile, dass die Zulagen mit zu der notwendigen Sparleistung gehören.
"Notwendige Sparleistung = (Eigenbetrag + alle Zulagen)"
caspid
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.11.2003 22:12
ja na und. Es wird doch nach dem Eigenbetrag gefragt und nicht nach der Sparleistung. Der Eigenbetrag wäre einfach nur für 2003 24000 € x 1%, also 240 €...

Und jetzt kann aber auch, wenn der Kunde, wünscht die Förderung davon abgezogen werden, was eine weitere Lösungsmöglichkeit darstellen würde...
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.11.2003 23:10
Sorry, aber das finde ich nicht richtig. Ist aber nur meine Meinung; ich habe ja auch schon viel von der IHK kritisiert, deshalb nicht als negative Kritik sehen!

Also, die Sparleistung besteht (lt. Aufgabe) aus dem Eigenbeitrag und der Zulage. Da die Sparleistung 1% vom Bruttogehalt entspricht, ist dies 240 Euro. Diese 240 Euro werden aber durch Zulagen gefördert was bedeutet, dass ich als Kunde weniger aufbringen muss. So hab ich das verstanden; was es für Möglichkeiten in der Realität gibt, weiß ich nicht, hab mich nur auf die Aufgabe bezogen.

Gruß Mike
caspid
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.11.2003 23:20
in der Praxis hat der Kunde die Möglichkeit zwischen Verrechnung der Förderung (in dem Falle wäre die Lösung der IHK richtig) und zusätzlicher Einzahlung der Förderung, d.h. plus Eigenbetrag zu wählen. Dies steht fast wortwörtlich so im Antrag und muss nur angekreuzt werden.
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.12.2003 18:11
Ja, glaub ich dir auch. Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung von der Riesterrente. Ich habe mich nur an dem Ausdruck in der Prüfung "entlang gehangelt"...

Gruß Mike
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.12.2003 20:54
Beispiel für 2004 aus der AP

Bruttolohn 24.000 €

2% von 24.000 € = 480,00
- Grundzulage 76,00
- Kinderzulage 2 Kinder 184,00
--------------------------------------------------
Eigenleistung = 220,00

als Sonderausgaben absetzbar 480 €
Bei Eigenleistung von 790 € als Sonderausagaben insgesamt absetzbar 1050 €.
 

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