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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Wer unterschreibt Kontovertrag bei Minderjährigen?
 
Das_P
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.06.2002 19:01 - Geaendert am: 25.06.2002 22:17
Was meint ihr?
Wenn ich ein Konto für einen Minderjährigen eröffne (beschränkt Geschäftsfähig), wen lasse ich den Kontovertrag unterschreiben? Wir lassen jetzt mal Zusatzblätter wie z.B. Zustimmung der Eltern zur Geschäftsbeziehung weg.

1. Nur die gesetzlichen Vertreter?
2. Sowohl Minderj. als auch GVe?

Bin gespannt.
Gruß, Das P.
Daywalka
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.06.2002 06:05
Beide unterschreiben...
Winni_Pu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.06.2002 08:40
Es müssen immer beide unterschreiben.
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.06.2002 09:39 - Geaendert am: 26.06.2002 09:40
Unsere Kontoverträge sind so ausgelegt, dass beide Elternteile unterschreiben und sich legitimieren müssen. Ausserdem muss zwingend die Zusatzvereinbarung "Zustimmung der Eltern zur Geschäftsverbindung" (oder so ähnlich) ausgefüllt werden und auch nochmal von beiden Elternteilen unterschrieben werden.

Wenn der Kontoinhaber unter sieben Jahren also geschäftsunfähig ist, braucht ihr dessen Unterschrift nicht, da die Person überhaupt keine wirksamen Willenserklärungen abgeben kann.

Bei einem Konto für einen beschränkt Geschäftsfähigen möchten die Eltern in der Regel, dass ihr Kind als Kontoinhaber selbst verfügen kann (Taschengeldkonto). Da eine Unterschriftsprobe benötigt wird, ist eigentlich klar, dass der Minderjährige auch unterschreiben muss.
Wuacky
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.06.2002 14:57
hi!

also es müssen garantiert beide unterschreiben.
denn:
wenn nur der minderjährige unterschreibt verstossen wir gegen das gesetz wenn wir ein konto führen natürlich gibt es wie bekannt einen ausnahmefall (bei einem arbeitsvertrag brauchen wir keine einwilligung der gestzlichen vertreter denn das einverständnis haben sie in dem vertrag schon gegeben)

also sichere dich immer ab mit den unterschriften!!!

viel erfolg!

wuacky
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.06.2002 16:40
@ Wuacky

Es wird nicht gegen die Regelungen im BGB verstossen, der Vertrag ist dann allerdings schwebend unwirksam (bei beschränkt Geschäftsfähigen). Wir benötigen dann noch die nachträgliche Genehmigung beider Elternteile, um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn einer nein sagt, musst du das Konto wieder auflösen und die ganze Mühe war umsonst.
Soni20
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.08.2002 09:00
beide Elternteile müssen unterschreiben oder der gesetzliche Vertreter....
wildkatze
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.08.2002 09:57
bei uns ist es so, das der minderjährige auf dem kontovertrag alleine unterschreiben kann und auf der zustimmung des gesetzlichen vertreters müssen dann die eltern bzw. die gesetzlichen vertreter zusammen mit dem minderjährigen unterschreiben und somit ist dann auch der vertrag rechtswirksam!

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.08.2002 15:04
Hi !

Bei uns ist es ähnlich wie bei der "Wildkatze"...
Wenn der Minderjährige schon schreiben kann. dann unterschreibt er den Eröffnungsantrag allein - falls er das noch nicht kann (..was bei Girokonten eher selten vor kommt) dann unterschreiben die gesetzlichen Vertreter für ihn.
Auf der Unterschriftskarte sowie auf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter unterschreiben dann wiederum ALLE drei!

Bis denn,
Lady
 

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