Lebensversicherung |
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Verfasst am: 24.11.2003 06:38 |
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Hallöchen! Im Stoffkatalog zur Abschlußprüfung (2.Aufl. 2002) steht u.a. die Kapitallebensversicherung drin:
Merkmale
-auf den Erlebens- und Todesfall
Wahlrecht/ Auszahlung... Motive für Anlage....
und auch staatlich geförderte Altersvorsorge, was von dem habt ihr denn alles gelernt/ was meint ihr, lohnt hier Mut zur Lücke???? |
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Verfasst am: 24.11.2003 09:53 |
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Naja... ich denke all das was die abfragen können ist aus dem Allgemeinwissen abzuleiten immerhin kannst du nicht eben während der Prüfung eine LV berechnen. Also steuerfreiheit nach 12 Jahren. Steuerschädlichkeit bei Verpfändung und Anlagemotive in der LV. Das kann man sich zur Not noch in der Prüfung zusammendenken. Also MZL durchaus gerechtfertigt ;-) |
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Verfasst am: 24.11.2003 11:05 |
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Stirbt der VN, dann zahlt der Versicherer den Todesfallanspruch an die Hinterbliebenen (Begünstigten) aus.
Erlebt der VN das Vertragsende, zahlt der Versicherer die Sparbeiträge + garantierten Zins + variable Gewinnanteile an den VN aus (einmalasuzahlung) oder er bietet eine lebenslage Rente an.
Ist die Vertragsdauer mind. 12 Jahre, sind die Erträge steuerfrei.
Man kann auch VL durch den Arbeitgeber an den Versicherer überweisen lassen. Allerdings gibt es hier keine Arbeitnehmer-Sparzulage.
Motive des VN:
- Versorgung der Hinterbliebenen für den Todesfall
- Altersvorsorge für den Erlebensfall
- steuerfreie Erträge |
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