Zession von Lohn-und Gehaltsforderungen |
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Verfasst am: 15.11.2003 15:49 |
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Hallo an alle vor der Prüfung zitternden,
in einem der vielen Prüfungsbücher fand ich eine Aufgabe, auf welchen Teil des Gehalts sich eine Zession erstreckt. Als antwort war auf den unpfändbaren Teil des Lohn- und Gehalts angegeben. Laut § 400 BGB besteht aber ein gesetzliches Abtretungsverbot für Teile des Gehalts, die nicht gepfändet werden dürfen. Hat von euch vielleicht jemand eine Erklärung oder seid ihr der Meinung, dass die Lösung schlichtweg falsch ist?
Vielen Dank für eure Hilfe! |
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Verfasst am: 15.11.2003 16:02 |
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Es ist ein Druckfehler!
Nur der pfändbare Teil des Gehalts ist auch abtretbar. |
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