Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 35
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Beschränkt Geschäftsfähige
 
smiling_janine
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.10.2003 10:06
Hallo zusammen!!

Ich habe mal eine Frage zu dem Forumbeitrag vom 03.09.2003, in dem es um Vollmachten für Minderjährige geht.

Dass ich eine normale Kontovollmacht erteilen kann verstehe ich, aber geht das auch mit einer Vollmacht für den Todesfall?
In dem Beitrag steht, dass eine Vollmacht möglich ist, da der Minderjährige als Bevollmächtigter Rechtsgeschäfte im eigenem Namen für fremde Rechnung tätigt und ihm weder Vor- noch Nachteile daraus entstehen. Aber wenn der Kontoinhaber tot ist, handelt der Bevollmächtigte doch im eigenen Interesse und könnte durchaus Nachteile erhalten.

Bitte helft mir und dankeschön im voraus!!
Ciao smiling_janine

Never forget to smile!! :)

Price
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.10.2003 10:57
Hallo,

also meines Wissenstandes nach um es mal versuchen zu erklären...:

Wenn Du für ein Kto. Bevollmächtigt bist, der jenige Stirbt und du dann weiterhin Vollmacht hast und es keine Erben gibt... Also jetzt muss ich überlegen wie ich es sage!
Wenn das Kto. nur auf Guthaben geführt ist, dann wird dieses auf guthabensbasis umgestellt.
Ich bin der Meinung das deine Eltern die Vollmacht sowieso unterschreiben müssen. Zumindest dann wenn das Kto. letztendlich als NL gekennzeichnet wird.

Da eine minderjährig Person kein kto. ohne zustimmung der Eltern einrichten darf.
Ich bin mir aber nicht sicher ob deine Eltern nicht schon bei der Vollmacht unterschreiben müssen wenn der Kto. Inhaber noch lebt!!!

Ok das von mir gruß Sascha
smiling_janine
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.10.2003 11:23
Ach, was ich dazu vielleicht noch sagen sollte, so war das bei der Kundin, die diese Frage hatte, das Kind soll bevollmächtigt für das Konto der Eltern sein.

Never forget to smile!! :)

Turntablerocker
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.10.2003 08:10
solange er keine nachteile hat, ist nix dagegen einzuwenden, müssen halt wahrscheinlich dispo oder so rausnehmen, falls einer drin ist!
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse