Hallo zusammen!!
Ich habe mal eine Frage zu dem Forumbeitrag vom 03.09.2003, in dem es um Vollmachten für Minderjährige geht.
Dass ich eine normale Kontovollmacht erteilen kann verstehe ich, aber geht das auch mit einer Vollmacht für den Todesfall?
In dem Beitrag steht, dass eine Vollmacht möglich ist, da der Minderjährige als Bevollmächtigter Rechtsgeschäfte im eigenem Namen für fremde Rechnung tätigt und ihm weder Vor- noch Nachteile daraus entstehen. Aber wenn der Kontoinhaber tot ist, handelt der Bevollmächtigte doch im eigenen Interesse und könnte durchaus Nachteile erhalten.
Bitte helft mir und dankeschön im voraus!!
Ciao smiling_janineNever forget to smile!! :) |