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ZwiPrü - Aufgabe 53: WoBP bei Eheleuten
 
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.10.2003 18:50 - Geaendert am: 12.10.2003 18:51
Laut verschiedensten "Musterlösungen" (vorläufigen) ist die richtige Lösung 102,40 Euro (nämlich 512/10*2); in der Realität beträgt die Prämie glatte 103,-Euro für Eheleute, das ist bei den verschiedensten Bausparkassen nachzufragen!!!

Ferner wird in Grundmanns Trainingsbuch 4. neue und überarbeitete Auflage auch mit 103,-Euro gerechnet.....

Ist 103,- für die IHK AUCH richtig? Die Bausparkassen lügen ja nicht, sondern sind ja fitter als die IHK selbst.

Gruß
zOSh

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blackscorpion
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.10.2003 18:56
Hi,

es geht nicht darum wie es die Bausparkassen handhaben sondern wie es gesetzlich geregelt ist und lt. Gesetz bekommt der ledige max. 51,2 und Eheleute 102,4 und das zählt.

Schreib ein Kritikschreiben an die IHK, vielleicht lassen die auch 103 gelten!?
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.10.2003 19:00
Aber die 103,-Euro werden vom Finanzamt überwiesen und die "verschenken" ja nicht an jedes beziehende Ehepaar in Deutschland 0,60 Euro jedes Jahr!

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jay-i
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.10.2003 22:50
Yes!!!!!!!
ich habe auch 103,-- mit der begründung, dass man hierbei auf volle euro aufrundet. jedoch gibt es andere meinungen, die sagen, dass bereits bei der umstellung von DM auf EUR aufgerundet worden ist und daher nicht noch einmal gerundet wird.........

so what...
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.10.2003 08:47
Yo, aber die Bausparkassen machen das ja auch nicht zum Spaß! Die zahlen ja nicht die WoBP, deswegen müsste es ja auch stimmen... Wenn nicht, sind wir einem riesigen Finanzskandal auf der Spur, könnte den EichelHans interessieren ;)

Die Sache bleibt also weiter spannend....

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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.10.2003 17:54 - Geaendert am: 13.10.2003 17:56
Die WoP beträgt 10 % der Sparleistung. Ein Blick auf die Kotnoauszüge der Bausparkassen genügt, um festzustellen, dass diese Prämie nicht gerundet wird.
Gerundet wird die AN-Sparzulage auf volle Euro.

Die WoP wird vom Finanzamt nur festgesetzt und nicht sofort überwiesen. Erst bei Auszahlung des BSV wird das Finanzamt den Betrag an die Bausparkasse überweisen.
 

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