Betreuung!! Brauche schnell eure Hilfe! |
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Verfasst am: 07.10.2003 09:25 |
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Hallo!
Könnt ihr mir sagen, wie die Verfügungsregelung bei Betreuerkonten ist?
Danke im Voraus!
(gibt es irgendwelche Verfügungsgrenzen u.s.w.?) |
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Verfasst am: 07.10.2003 12:24 |
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Hallo,
kommt halt drauf an, ob ein Einwilligungsvorbehalt da ist oder nicht. Beim Einwilligungsvorbehalt darf der betreute nämlich nichts mehr ohne den Betreuer machen. Ohne Einwilligungsvorbehalt ist mir keine wirkliche Einschränkung bekoannt, also zumindest keine Grenzen oder so. Werden bei uns häufig aber trotzdem gemacht, indem die Berater das mit dem betreuer absprechen. Aber soweit ich mich erinnern kann, kann der Betreute frei über sein Konto verfügen. Ich hoffe es war ein bisschen verständlich! Und berichtigt mich bitte, wenns falsch sein sollte!
Danke.
P.S.: Regt euch alle net so über die ZP auf. Ist doch jetzt eh gelaufen. Und wir sollten mal abwarten was wirklcih dabei rumkommt und dann kann man immernoch was sagen. Lg |
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