prokuristen dürfen (wie auch in dem link beschrieben) ein konto eröffnen, wenn der gewöhnliche Geschäftsbetrieb sowas mit sich bringt... super formulierung. es sei denn im handelsregister steht was anderes. die im link angesprochenen vertretungen sind die gesetzlichen regelungen. wenn im HR was anderes steht (z.B. "...nurt mit einem vertretungsberechtigtem Gesellschafter zusammen) dann gilt der HR-Auszug...
auch änderungen der gesetzlichen vertretung der gesellschafter bzw. der vertretungsberechtigten personen ist im HRA zu sehen. HR kann die gesetzliche regelung aushebeln...denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9 |