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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Aufgabe 16 aus der ZP Herbst 2000 [Vereinskonto]
 
flugmaus
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2003 10:17
SITUATION:
Hugo Reich ist Kassierer des Mietervereins Neustadt e.V.. Er kommt zu Ihnen an den Schalter und möchte beraten werden.
AUFGABE:
Herr Hugo Reich möchte ein Girokonto für diesen Verein eröffnen. Er legt Ihnen nebenstehenden Registerauszug (Name des Vorsitzenden etc) und nachstehendes protokoll der Mitgliederversammlung vor:

Auszug aus dem Protokoll:
Zum Kassierer wurde gewählt:
Herr Hugo Reich, Neustadt
Herr Reich hat die Wahl angenommen.
Für die Richtigkeit des Auszuges:
Hurtig, Wahlleiter

Prüfen sie, ob die vorgelegten Unterlagen für die Kontoeröffnung ausreichend sind!
--------------------------------------------------------------------------------
Leider gibt es zu der Aufgabe keine Lösung. Da steht nur:Keine Auswertung!
Super!
Vielleicht weiss ja jemand von euch Rat?!

Die Lösungsvorschläge
1)Ja, sofern sich Herr Reich mit einem amtl. Lichtbildausweis legitimiert
2)Ja,Kto kann ohne weitere Unterlagen eröffnet werden
3)Nein,Kto kann nur von Vorsitzendem oder stellvertretendem Vorsitzendem eröffnet werden
4)Nein, usätzlich zur Unetrschrift von Herrn Reich ist die Unetrschrift des Protokollführers nötig
5)Nein, Herr Reich kann das Kto erst nach Eintragung seiner Whl zum Kassierer eintragen.
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2003 10:54 - Geaendert am: 29.09.2003 15:05
[...]

Na ja, war wohl falsch, was ich getippt habe. :°°°°)

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Azubi81
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.09.2003 11:56
Ich würde sagen, er kann das Konto nicht eröffnen, denn nur der Vorsitzende allein, darf den Verein nach aussen hin vertreten! Ich hatte so eine Bsp schonmal in der Praxis!
kruemel23483
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2003 12:00 - Geaendert am: 29.09.2003 12:01
Hallo!
Der Kassierer kann auf keinen Fall allein das Konto eröffnen, nur der Vorsitzende des Vereins... dann kann eine Vollmacht für den Kassierer eingemeldet werden, natürlich dann mit BPA!
Also Antwort 3
Azubi81
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.09.2003 12:02
Ein Verein hat kein Vorstand!
Deswegennur der VOrsitzende allein!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2003 14:02
Auszug aus dem BGB:

§ 26 Vorstand; Vertretung
(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen.
(2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden

Wenn der Vorstand den Kassierer bevollmächtig, kann der Kassierer das Konto eröffnen.
Darkcloud
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2003 14:15
Hi!

Wenn da als Lösung steht: "Keine Auswertung", dann ist es so, dass es keine eindeutige Lösung gibt. Es ist also keine der Antworten für sich richtig bzw. mehrere sind richtig oder eine Kombination aus mehreren Antworten wäre richtig!
So hat uns das ein Lehrer erklärt!
Man bekommt dann für die Aufgabe auf jeden Fall Punkte, wenn man was hingeschrieben hat! Also immer was eintragen!!!
Es kann ja schonmal sein, das denen vorher garnicht auffällt, dass eine Aufgabe so nicht lösbar ist!

Hier müßte der gesamte Vorstand das Konto eröffnen bzw. der Kassierer Einzelvertretungsberechtigt sein!

Lieben Gruß und viel Erfolg bei der ZP!!!

Darkcloud
 

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