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Verfasst am: 28.09.2003 13:01 |
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Ein vereinbarter Auszahlplan - auch Entnahmeplan genannt - ermöglicht einem Investor den Erhalt regelmäßiger Zahlungen aus einem bestimmten Anlagevermögen, das i.d.R. über EUR 10.000,- liegt. Die Finanzierung der Auszahlungen wird durch entsprechende Anteilverkäufe gesteuert. Ein Auszahlplan stellt unter anderem ein zusätzliches und flexibles Instrument zur Altersvorsorge dar, da der Anleger jederzeit über sein gesamtes angespartes Vermögen verfügen kann.
Aus Gabler Bank-Lexikon (2000): Stichwort "Auszahlplan":
"Entnahmeplan, der für einen Investmentsparer Höhe und Termine der regelmäßigen Auszahlungsraten festlegt (Investmentsparen). Der Auszahlplan ist Teil der Vertragsbedingungen zwischen Kapitalanlagegesellschaft und Anteilsinhaber." |
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