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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

ZP Herbst 2000, Aufgabe 36
 
DoktorM
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2003 16:27 - Geaendert am: 25.09.2003 16:30
Ich versteh des Ergebnis net...meiner Meinung fehlt die richtige Lösung ;)

Es geht darum dass ein PC mit 5400EUR (inkl. Mwst) und 4 Jahren Nutzungsdauer mit dem höchstmöglichsten Wert abgeschrieben werden soll!
Wieso schreibt man nicht einfach linear ab, also 25% jedes jahr??

Die Lösung sagt aber im ersten degressiv!!???

Hab ich da was falsch verstanden???
DoktorM
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2003 16:28
Ups, der Wert vom PC ist 5800, aber macht ja eigentlich keinen Unterscheid!
Der_Jo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2003 16:38
Soweit ich weiß, kannst/konntest du bei der degressiven Abschreibung bis zu 30% abschreiben. Und weil mehr=besser ist.............
dark_eyes
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2003 16:39
degressiv kann man das doppelte der linearen abschreiben, aber nicht mehr als 20 %

Kannst du vielleicht noch mal die ganze Aufgabenstellung schreiben??
Muffin
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.09.2003 16:48
Die Lösung ist meiner meinung nach schon richtig!
Wenn wir linear abschreiben sind das ja jedes Jahr 1450,--DM.
Diese Regelung bzgl degressivem Abschreibungssatz wurde in den letzten Jahren geändert (heruntergesetzt von 30% auf 20%) wenn ich das noch richtig im Kopf hab.
Das wären dann also 1740,-- DM also mehr als linear.
Ich guck mal ob ich irgendwo noch was bezgl. der Änderungen zur degressiven Abschreibung find!
Nach der heutigen regel wäre meiner Meinung nach die lineare auch günstiger.

LG und allseit noch einen schönen Schlado

Muffin
DoktorM
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2003 16:51
Ja eben, maximal 20%!!!

Also die aufgabe:

Für den Bereich der Firmenkundenberatung wird ein neuer PC gekauft.
Die Anschaffungskosten betragen enschließlich MWST 5800 DM.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird mit 4 JAhren angenommen.
Sie erstellen den Abschreibungsplan.
Was müssen sie dabei beachten, wenn sei dei höchstmögliche jährliche Abschreibung als Zielvorgabe haben??

Richtig ist, laut lösungsbogen:

Die höchstmöglichen planmäßigen Abschreibungsbeiträge pro Jahr werden erzielt, wenn nur im ersten JAhr degressiv abgeschrieben wird
jheim
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.09.2003 16:51
@muffin:

hast recht waren früher 30% - dann hätte die besagte lösung sinn ergaben. ich denke, heute wird man die 4 jahre linear abschreiben.

das ist der nachteil mit den alten prüfungen*G*

gruß
jens
DoktorM
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2003 16:54
Ahhh, ich glaub etz hab ichs...
Okay, es könnte sein dass sich da gesetzlich was geändert hat, aber vielleicht meinen die des so,
weil alle anderen 4 Lösungsmöglichkeiten sind entweder net erlaubt oder noch schlechter als im ersten jahr degressiv und dann linear!
Damit wäre das die beste von den Aufgeführten (mal abgesehen davon dass gleich linear besser wäre, aber es sthet ja nicht zur Auswahl)

Also so könnt ich mir des etz erklärn, find ich aber beknackt, die Frage so zu stellen...naja...
Muffin
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.09.2003 16:55
Hallo alle zusammen.
hab noch einen sehr guten Auszug auf einer Homepage gefunden!

Hoffe ich konnte ein bissel Klarheit schaffen.
Ist eben immer blöd mit den vielen Änderungen in unserem Job.

Hier der Auszug:

Bei der degressiven AfA wird die Absetzung nach einem unveränderlichen Hundertsatz vom jeweiligen Buchwert vorgenommen. Die degressive AfA ist zulässig (§ 7 Abs.2 EStG) bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Software) sind hiervon ausgeschlossen. Bei Anschaffung oder Fertigstellung bis zum 31.12.2000 darf die degressive AfA höchstens das Dreifache des bei der linearen AfA in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 30% nicht übersteigen.
Bei Anschaffung und Fertigstellung ab dem 01.01.2001 darf die degressive AfA höchstens das Doppelte des bei der linearen AfA in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 20% nicht übersteigen.
Folglich führt die degressive Methode ab dem 01.01.2001 nur bei Wirtschaftsgütern mit einer betriebsgewöhlichen Nutzungsdauer von mehr als fünf Jahren zu vorteilhaften Ergebnissen. Der Maximalbetrag von 20% ist auf Wirtschaftsgütern mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu 10 Jahren beschränkt.
dark_eyes
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2003 16:56
Ich würd mich da auch der Meinung von Muffin anschließen und sagen, dass nach heutiger Regelung linear die richtige Abschreibung in dem Fall ist.
Ich hab im Herbst ZP und ich muss sagen mit den ganz alten Prüfungen lern ich gar nicht, da sich vieles in der Zwischenzeit geändert hat und somit solche Lösungen heute einfach falsch sind!
Sollte es wirklich früher mal 30% gewesen sein, wäre die angegebene Lösung richtig, aber das stimmt dann wohl heute nicht mehr!

Gruß Jenny
DoktorM
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2003 16:57
Okay, dann hat sich des geklärt...

Thanks!!!
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2003 18:26
Früher waren definitiv maximal 30 % zugelassen.

MfG Frank

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2003 19:21
Zutreffend war dies bis 31.12.2000.
Vgl. auch http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=171&forumid=2
 

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