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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Cash-Flow als Kennziffer (LF 9)
 
Jessika
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.09.2003 09:13
Hallo alle zusammen,

wir behandeln gerade das Lernfeld 9 und damit auch die Kennzahl Cash-Flow. IN diesem Zusammenhang haben wir auch von der Problemstellung gesprochen, dass der Cash-Flow nicht in allen Unternehmen gleich definiert wird. Das merkt man auch schon in den Büchern. Im Buch wird als Grundlage der JÜ genommen, lt. ZPA aber das Betriebsergebnis. Hat jemand einen guten Link, wo man dazu noch weitere Aussagen findet? (Vorteile / Nachteile / Gründe / Argumentationen Cash-Flow).
Vielen Dank,
Jessika

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2003 09:19
Hey,
der Cash-Flow kann der als der aus dem Unternehmen aus eigener Kraft erwirtschaftete fianzwirtschaftlicher Überschuss definiert werden,also als den Teil der Mittel, die im Unternehmen verbleiben.

Der wesentliche Unterschied zwischen Cash-Flow und Nettoergebnis ist, dass im Cash-flow die Normalabschreibungen mit einfliessen.

Der Cash Flow zeigt an, in welcher Höhe aus eigener Kraft z.B.
Investitionen vorgenommen oder Verbindlichkeiten getilgt werden können.

Tschüß und einen schönen Tag
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2003 11:02
Cash-flow
Meßziffer für die Selbstanalyse des Unternehmens ist der Cash-flow (Kassenzufluss bzw. Kassenüberschuß), eine Kennzahl, die aus den USA stammt und Eingang in die internationale Bilanzanalyse gefunden hat. Sie gibt an, welche im Geschäftsjahr selbsterwirtschafteten Mittel dem Unternehmen zur Verfügung stehen für die
- Finanzierung von Investitionen
- Schuldentilgung und
- Gewinnausschüttung.

Zum Cash-flow zählen deshalb der Jahresüberschuß und alle nicht ausgabenwirksamen Aufwendungen des Geschäftsjahres, wie z.B. die Abschreibungen und die Zuführung zu langfristigen Rückstellungen, vor allem Altersvorsorge. Letztere stellen juristisch zwar Fremdkapital, wirtschaftlich jedoch eigenkapitalähnliche Mittel dar, da sie dem Unternehmen langfristig und zinslos zur Verfügung stehen.

Jahresüberschuß
+ Abschreibungen
+ zuführungen z lf. Rückstellungen
-------------------------------------------------------
= Cash-flow

Aussahgefähigkeit:
Der Cash-flow lässt erkennen, in welchem Umfang sich ein Unternehmen aus eigener Kraft finanziert. Aus der Höhe und Entwicklung des Cash-flow können Rückschlüsse auf die Ertragskraft, Selbstfinazierungskraft, Kreditwürdigkeit und Expansionsfähigkeit gezogen werden. Der Cash-flow ist daher aussagefähiger als die rein gewinnorientierten Renntabilitätskennziffern.
Sehr aussagefähig wird der Cah-flow, wenn man ihn zu den Erlösen in Beziehung setzt. In diesem Fall wird erkennbar, wieviel Prozent der Erlöse frei für Investitionen u.ä. zur Verfügung stehen.

Cash-flow-Verdienstrate= Cash-flow * 100 % / Erlöse

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Jessika
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2003 15:11
Danke für eure Cash-Flow-Definitionen, aber ich meinte meine fragestellung etwas anders: Und zwar:
Entweder man rechnet:
JÜ + Absch. + Zuführung zu PensionsRÜ oder
BE + Abschr. + Zurführung zu PensionsRÜ.

Die Frage ist, was sinnvoller ist.
Im Jü sind auch die außerordentlichen Größen mit drin, die aber ja nicht zur eigentlichen Betriebstätigkeit des Unternehmens gehören, trotzdem aber Zahlungseingänge oder -ausgänge verursachen. Das Problem stellt sich also, welche Basis ich für den CF nehme. Und da suche ich Infos, wo man Lösungsansätze dafür findet.
Wir vermuten nämlich, dass in unserer Klausur eine solche Problemstellung abgefragt werden wird und brauchen noch eine gute Musterlösung. In der Prüfung werden solche Dinge sowieso nie abgefragt. Übrigens ist es laut ZPA auch das Betriebsergebnis, das zugrunde gelegt wird und nicht der JÜ (so wie ihr gerechnet habt), also ohne die außerodentlichen Größen.
GoWestInternships
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2003 09:40 - Geaendert am: 27.09.2003 12:19
Hallo Jessika,

auf deine Frage gibt es keine "richtige" Antwort. Je nachdem mit welcher Fragestellung du an das Problem "Cash Flow" herangehst, würde ich die jeweilige Berechnungsgrundlage wählen.
Also wenn dich z.B. interessiert, welchen Cash Flow das Unternehmen aus dem betreiben seines Geschäftes gewinnt zur Schuldentilgung, Investition oder Ausschüttung, dann mußt du das Betriebsergebnis wählen.
Wenn dich aber z.B. interessiert welchen Cash Flow das Unternehmen ingesamt und egal wie im Jahr generiert, um z.B. den fairen Preis des Unternehmens zu errechnen, dann solltest du den Jahresüberschüß inklusive der neutralen Erträge und Aufwendungen nehmen,

Schönen Gruß Dirk
 

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