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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

ZP Frage bzgl. AGB
 
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.09.2003 22:44
Zu folgeder Frage verstehe ich die Antwort lt. Musterlösung nicht. DANKE für weitere Erklärungen...

Der Kunde Herbert Lang hat durch seine Unterschrift bei der KT-Eröffnung die AGB anerkannt. Welche Aussage zu den AGB entsprechen den Vorschriften des Gesetzes über die AGB?

lt. Musterlösung ist folgende Antwort richtig:
Sind nur einzelne Inhalte eines Vertrags mit dem KI unwirksam, so sind alle anderen Vereinbarungen in der Regel gültig.

Welcher Vertrag? z.B. ein gewöhnlicher Darlehnsvertrag???
Welche anderen Vereinbarungen? Vertragsvereinbarungen oder AGB-Vereinbarungen???

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Nathalie999
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.09.2003 09:08
die aufgabe ist länger oder?????

meine mich zu erinnern, das da noch ein paar sachen dabei standen, finde die aufgabe aber gerade nicht!

husch husch die waldfee...

Muckel
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.09.2003 10:05
Mit dem Vertrag ist der normale Kontoeröffnungsvertrag gemeint, mit den weiterren Vereinbarungen sind alle weiteren Vereinbarungen der AGB‘s!
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2003 10:38 - Geaendert am: 24.09.2003 10:38
Dem nach würde die richtige Antwort etwas anders formuliert so laten:

"Sind nur einzlene Inhalte des Kontoeröffungsantrags unwirksam, so sind alle anderen AGB-Vereinbarungen i.d.R. gültig."

Also nach meinem Sachverständnis ergibt das keinen Sinn...
*kopfkratz*

-----------------

@Natalie999: Nein, die Aufagbe ist nicht länger.

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Muckel
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.09.2003 10:57
soll ganz allgemein formuliert nur soviel bedeuten, das wenn zB ducrh ein aktuelles Gerichtsurteil mal eine Vereinbatrung aus den ABG ungültig wird (verdammt selten) , gelten alle anderen Vereibarungen die zw. Kunde und Bank geztroffen wurden weiterhin. Heißt: nicht die gesamten AGB werden ungültig.

Denn nach Vertragsrecht, werden alle Vertraäge/Vereinbarungen komplett ungültig, sobald EIN Punkt ungültig ist.

Deshalb gibt es in den AGB der Banken halt diese zusätzl. Klausel, die halt sagt das bei ungültigkeit einer Vereinbarung, alle anderen bestehen bleiben....
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2003 16:07
Als Anmerkung zu vorstehenden Lösungen:
Grundlegend ist der Kontovertrag (als Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB) zwischen Kunden und KI.
Dieser beinhaltet u.a.
Ø die Anerkennung der AGB und der besonderen Bedingungen für bestimmte Geschäfte
Ø z.B. Hinweis auf die Weitergabe personenbezogener Daten an die SCHUFA (Kreditschutzorganisation; sofern als KI angeschlossen) zur Speicherung
Ø Sondervereinbarungen/besondere Bedingungen z.B. für den Sparverkehr usw.

Die AGB regeln somit ferner die allgemeinen Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Kunden und Kreditinstitut (=> Ergänzung der gesetzlichen Regelungen).
 

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