Vorschußzinsberechnung |
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Verfasst am: 21.09.2003 18:07 |
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Auch wenn ich nerve, ich habe da noch mal ne Frage...
Ihre Kunde Ruth Gräbner unterhält ein Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist, Zinssatz 2,5 % p.a., Vorschußzinssatz 1/4 des Habenzinssatzes.
Wieviel EUR betragen nach der 90-Tage-Methode die Vorschußzinsen für die beiden Abhebungen unter Berücksichtigung der Freibetragsregelung der RechKredV sowie den Bedingungen für den Sparverkehr!
Wert: Vorgang: EUR-Betrag:
31.12.00 Vortrag 12.000,00
31.12.01 Zinsen 370,00
31.12.01 Guthaben 12.370,00
27.01.02 Abhebung 3.840,00
13.02.02 Abhebung 4.500,00
Laut meiner vorliegenden Musterlösung muss die Kundin Ruth Gräbner EUR 3,07 Vorschußzinsen zahlen.
Sonst hatte ich keine Probleme mit der 90-Tage-Methode. Nur auf diesen Betrag komme ich nicht....
Schon jetzt ein THX für den richtigen Lösungsweg! :))*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 21.09.2003 18:28 |
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Hey!
Also ich komme auch nicht auf den Betrag.
Ich würde so vorgehen:
für Januar hat er 2370 EUR frei (2000 sowieso und die ZInsen), also VZ für 90 Tage, ergibt 2,30 EUR
für Februar muss er für 2500 EUR VZ zahlen für 90 Tage, also 3,91 EUR.
Hast du das auch so gerechnet oder habe ich da jetzt nen Denkfehler drin? |
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Verfasst am: 21.09.2003 18:35 |
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Das mit 2,30 im Januar hab ich auch! Aber ich hätte jetzt auch im Februar mit 2.370,- Freibetrag gerechnet, weil es ja heißt in den ersten beiden Monaten sind die kapitalisierten Zinsen frei... Oder kann man die nur einmal mit einbeziehen und das zweite mal nicht mehr?! Jedenfalls käme ich dann auf 3,33 im Februar...
Aber auf den anderen Betrag komme ich auch beim besten Willen nicht! |
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Verfasst am: 21.09.2003 18:58 |
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hmm..also ich glaube nicht, dass man den Freibetrag im Februar nochmal ansetzen kann..sie hat ja im januar quasi schon über die Zinsen verfügt!!
ich komme auch auf 2,30 im januar und dann 3,91 im Februar..keine Ahnung wie die Musterlösungsfritzen auf 3,07 kommen |
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Verfasst am: 21.09.2003 19:01 |
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HEY ICH HAB DIE LÖSUNG!!! es war geradezu ein Geistesblitz *grins*..
Ihr müsst mit DM rechnen..früher waren 3000 DM pro Monat frei...unter Berüchsichtigung der freien Zinsen im januar kommt man genau auf 3,07 Vorschusszins..
schönen nachmittag |
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Verfasst am: 21.09.2003 19:20 - Geaendert am: 21.09.2003 19:21 |
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Achso! Da hat mein Lehrer also aus einer DM-Aufgabe einfach eine EUR-Aufgsbe gemacht.
Da hab ich mir voll den Kopf zerbrochen. Das hätte der doch wissen müssen... *grrr*
THX
Und Zinsen können 100%ig nur einmal angerechnet werde!*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 22.09.2003 08:55 |
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Ja, sie können halt in den ersten 2 Monaten VZ frei abgehoben werden, aber nur einmal!!!!!
Ist doch logisch. Er bekommt die Zinsen ja auch auf einmal, und nicht in Raten!!!!
Peace |
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Verfasst am: 22.09.2003 18:27 |
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Wert: Vorgang: EUR-Betrag:
31.12.00 Vortrag 12.000,00
31.12.01 Zinsen 370,00
31.12.01 Guthaben 12.370,00
27.01.02 Abhebung 3.840,00
13.02.02 Abhebung 4.500,00
Im Jahre 2002 konnten nur Euro-Beträge abgehoben werden.
Damit ist die Musterlösung eindeutig falsch. Ab Januar 2002 war der Freibetrag 2000 Euro. |
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