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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Geschäftsleitereignung nach KWG
 
DinaM
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.08.2003 18:39
Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen und mir erklären, was damit gemeint ist?
Wäre echt lieb
Dina
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2003 19:50
Geschäftsleitereignung gem. KWG: vgl.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kredwg/__33.html

(Geschäftsleiter, d.h. alle natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung und zur Vertretung eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts i. S. des KWG berechtigt sind, müssen gemäß § 33 I Nr. 2 und 4 KWG zuverlässig und fachlich geeignet sein (Erlaubniserteilung für Institute).
 

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