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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Verkürzen oder nicht?
 
Mondstein
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.07.2003 10:47
Hallo zusammen,

ich hab mal eine rein rechtliche Fragen zum Tehma verkürzen.

Hab einen 2 1/2 Jahres- Vertrag und bei Ausbildungsbeginn hieß es wir könne, oder sollen wenn es klappt auf jeden Fall verkürzen.

So, nach einem Jahr Ausbildung und zwei Zeugnissen mit 1er Durchschnitt hat man uns diese Woche verkündet, das wir wahrscheinlich gar nicht mehr verkürzen dürfen.....

Ist das rechtens?

MfG
Mondstein
bloedkatz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.07.2003 10:57
Soweit ich weiss, können die machen, was die wollen. Der Betrieb muss halt zustimmen und diese Aussage kann man ja nicht nachweisen. Bei und hiess es auch es werden alle übernommen... :)
Hast du die denn schonmal gefragt, warum die das nicht wollen? Ich wollte von 3 auf 2 Jahre verkürzen (Informatikkauffrau) und erst durfte ich nicht.. Nachdem ich aber nochmal mit denen geredet habe (und in der ZP eine 1 hatte), durfte ich es....
Allerdings tun die sich bei uns auch schwer damit die Bankkaufleute von 2,5 auf 2 Jahre verkürzen zu lassen..

O Dieu, trouve-moi du crack qui dure et dure et dure.

engel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.07.2003 11:54
was bloedkatz sagt ist völlig richtig, du kannst den antrag auf verkürzung stellen und der betrieb muß einwilligen, tut er das nicht, hast die arschkarte gezogen, die müssen allerdings nen halbwegs vernünftigen grund vorweisen....wobei das kein großes problem für den betrieb ist... wenn die der meinung sind du packst das nicht, hast du pech....

*CARPE DIEM*

Akascha
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.07.2003 13:49
Die Frage stellte sich bei uns gar net, weil alle die Abi, Wirtschaftsschule o.ä. haben von vornherein auf 2 jahre verkürzen durften.

lg an alle
Don-Bastiano
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.07.2003 14:20
Hallöle!
Kann aus eigener Erfahrung berichten! Hatte alle Kriterien mehr als erfüllt, durfte aber wegen der Personalsituation in diesem Jahr nicht verkürzen! Das war die Begründung! Rechtlich hast du wenn überhaupt nur dann eine Handhabe, wenn dir schriftlich etwas zugesichert wurde, und das kann ich mir net vorstellen, macht niemand! Laut Gesetz ist die Zustimmung des Betriebes notwendig! Wenn diese nicht erfolgt, nix verkürzen!
Net drin verbeißen! Jetzt-erst-Recht-Gefühl entwickeln!

Tschervuuusch

Mondstein
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.07.2003 14:55
Naja Begründung: Es wäre aus personeller Sicht besser für uns nicht zu verkürzen, da keine freien Stellen da wären.
Die Jahrgänge vorher wurden alle zum verkürzen geträngt.

Aber das war ja nicht das einzige, außerdem haben wir erfahren das alle nach der Ausbildung einen 2-Jahres Vertrag auf 50% bekommen und nebenbei BA machen können :( auch keine allzu tollen Aussichten aber besser als gar nichts
bloedkatz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.07.2003 08:16
Das haben sie bei uns auch gesagt, mit dem Personal, dass man halt nicht übernommen wird... Aber ist wahrscheinlich überall gleich...
Aber das mit dem BA ist doch ok, finde ich.. aber wenn man keinen BA machen will, ist das natürlich nicht so doll....

O Dieu, trouve-moi du crack qui dure et dure et dure.

 

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