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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

dringende Frage zur Kosten- und Erlösrechnung
 
Beanie
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.07.2003 22:43
Hi!

Brauche ganz dringend eure Hilfe zur folgenden Aufgabe:

Die W-Bank kauft ein Fotokopiergerät bei einem Kunden!

Wählen Sie aus den untenstehenden Begriffen den zutreffenden aus.

Betriebskosten, Betriebserlöse, Wertkosten, Werterlöse, neutrale Aufwendungen, neutrale Erträge oder Weder - Noch

Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet, schreibe Donnerstag eine Klausur darüber!

LG
Magic
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.07.2003 07:45
Betriebskosten, Betriebserlöse, Wertkosten, Werterlöse, neutrale Aufwendungen, neutrale Erträge oder Weder - Noch


Es sind ja wenn überhaupt nur
Betriebskosten
Wertkosten
neutraler Aufwand
weder noch möglich

Wertkosten sind Kosten für das Zinsgeschäft der Bank (z.B. Zinsaufwand)
neutraler Aufwand ist das was bankunüblich ist (Z.B. Spenden)
Betriebskosten sind die Kosten die für den Bankbetrieb aufgewendet werden - z.B. Kauf von Gegenständen

also Betriebskosten
Andre
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.07.2003 08:28
Hi!!

Ist eigentlich ganz einfach!!!

Der Buchungssatz lautet ja:

BGA an Kunden-KK

Es wird kein Aufwandskonto angesprochen, also weder noch!!

Den der Kauf eines Gerätes verursacht erstmal keine Kosten!!

André
Magic
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.07.2003 08:34
@ Andre

Du wirfst gerade interne und externe Buchführung durcheinander.

Buchungssätze und Konten gehören in die externe Buchführung (Rechnungswesen) - KER gehört in die interne Buchführung (Controlling)
Andre
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.07.2003 08:38
Aber durch einen Kauf eines Gerätes, entsteht doch weder Kosten noch Aufwendungen, oder liege ich da falsch!?!?!

Egal ob interne oder externe Buchführung!!

Das Papier (Büromaterial) der Strom, die Wartung für den Kopierer wären doch Kosten!!!
Magic
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.07.2003 09:03
Da die Bank Geld ausgibt entstehen Kosten - natürlich erhält sie dafür einen Gegenwert den Kopierer - in der Bilanz ist das somit egal ob das Geld auf dem Kasse Konto oder dem BGA Konto auftaucht.

In der KER sollen aber die Frage beantwortet werden wofür hat die Bank Geld ausgegeben - für das Provisonsgeschäft (Betriebsbereich) oder für das Finanzgeschäft (Wertebereich) - darum müssen die Kosten den einzelnen Bereichen (soweit möglich) zugeordnet werden.

In der KER werden ja auch kalkulatorische Kosten erfasst - die werden ja im Rechnungswesen gar nicht benötigt.
blueeyefreckle
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.07.2003 09:04
Ich stimme Andre da voll zu.
Kosten entstehen nur wenn auch ein Aufwandskonto angesprochen wird. Und das ist in diesem Falle nicht so.
Andre
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.07.2003 09:08
Dem stimme ich genauso zu!!!

Aber die Kosten für den Kopierer werden aufgrund der Nutzungsdauer durch die Abschreibungen (kalkulatorisch) in die KER eingerechnet, so werden die Kosten über die Nutzungsjahre verteilt, demnach würde ich sagen, ein Kauf eines Kopieres sind nicht sofort Betriebskosten sondern erst die Nutzung bzw Abnutzung!!
Magic
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.07.2003 10:51 - Geaendert am: 16.07.2003 11:55
Aus: "Rechnungswesen und Steuerung II - Kosten und Erlösrechnung, Controlling" - Aus&Weiterbildung Grundwissen Bankwirtschaft 7, Deutscher Sparkassenverlag.

"In Kreditinstituten sind z.B. die Annahme, Weiterleitung und Ausführung von Überweisungen Betriebsleistungen. Für ihre Erstellung fallen Betriebskosten für das Überweisungsformular, die beteiligten Mitarbeiter, die eingesetzten Computer usw. an."

schaut auch mal hier nach

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?fachgebietid=2&katid=43&opid=1&artikelid=223

(Suchfunktion = Betriebskosten)

da ist sehr gut der Zusammenhang zwischen Aufwand/Ertrag und Kosten/Erlösen erklärt.
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2003 16:12
Magic, bei aller Ehre, ich glaube du solltest nochmal nachlesen. Der Kopiergerät wird aktiviert und stellt einen erfolgsneutralen Vorgang dar, der sich nicht in der KER widerspiegelt. Daher stimme ich Andre zu und habe dem nichts hinzuzufügen.
sunshine-merly
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.07.2003 18:07
WEDER NOCH ist richtig!!!!

Kosten entstehen bei der Abschreibung und das wären dann Betriebskosten! So war‘s bei uns in der BS und so ist es auch richtig!

Also, nicht verwirren lassen und Kopf hoch, wird schon schief gehen mit der Klausur!!!

Gruß Eure sunshine-merly

karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.07.2003 18:48
Genau!

Der Kauf des Kopiergerätes selbst ist erfolgsneutral. Wenn es ein Barkauf gewesen ist, handelt es sich um eine Auszahlung und um eine Ausgabe (Verminderung der Barreserve); bei einem Zielkauf ist es nur eine Ausgabe (Erhöhung der Verbindlichkeiten).

Erst die Abschreibungen in den folgenden Perioden führen zu Aufwendungen bzw. Kosten (i.d.R. in Form von Anderskosten, ggf. unterschiedliche Darstellung je nach Fachbuch).
Magic
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.07.2003 07:11 - Geaendert am: 17.07.2003 07:38
Ich habe doch nie behauptet dass die Kosten nicht erst bei der Abschreibung entstehen (wenn doch habe ich mich unglücklich ausgedrückt) - in diesem Fall wissen wir aber doch gar nicht ob das Ding überhaupt abgeschrieben wird (Tischkopierer für 70,-- € aus dem Angebot).

Wenn die Frage lauten würde "sind Abschreibungen auf das Kopiergerät Betriebskosten" - dann wäre die Antwort sicherlich eindeutig. - ja

Wie Katja schon sagte sind es wenn es um Abschreibungen geht meistens Anderskosten - da in der KER in der Regel auf die Nutzungsdauer abgeschrieben wird und im Rechnungswesen wie man es gerade für die Steuer braucht und darf.

Wenn es abgeschrieben wird sind die Abschreibungen die Betriebskosten (nur noch mal um zu zeigen das ich das auch verstanden habe).

Ansonsten schließe ich mich natürlich der allgemeinen Meinung an.

Der Kauf selbst ist egal - die Kosten die für das Gerät anfallen sind Betriebskosten.

Habe mir mal IHK Prüfungsaufgaben rausgesucht und nur eine passende Frage gefunden:

Abschreibungen auf den Geldtransporter sind ?

Ich denke die werden auch in Zukunft eindeutig sein.
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.07.2003 09:07
schon sehr unwahrscheinlich, dass die Bank einen Tischkopierer für 70 EUR kauft. Man muss bei solchen Aufgaben immer von den durchschnittlichen Anschaffungskosten rechnen. Ein Kopierer kostest mit Sicherheit durchschnittilch mehr als 80 EUR. Somit wird der Kopierer als BGA erfasst und stellt somit keine Kosten dar.

@ Magic

es ist einfach falsch was du behauptest
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.07.2003 09:11
wenn die Bank ein Auto kauft erfasst du das auch als Betriebskosten?
Magic
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.07.2003 10:08 - Geaendert am: 17.07.2003 10:37
@ Merton

was genau ist denn falsch?

Bei einem Auto erfasse ich die Abschreibungen auf das Auto (wie auch bei dem Geldtransporter) und zwar die Abschreibungen der KER (in der Regel Anderskosten) vorausgesetzt das Auto dient dem Betriebsbereich - ist das falsch?

Wenn ein Gegenstand gekauft wird und dem Zweck der Erstellung von Leistungen aus dem Betriebsbereich dient - zB Überweisungsvordrucke oder Kopierpapier oder der Strom dann erfasse ich das als Betriebsaufwendungen - ist das falsch?

Oder behaupte ich sonst noch etwas?
Die Kostenteile einer Marktleistung, die durch die Betriebsleistung verursacht wurden, nennt man Betriebskosten. Die Betriebskosten werden auch als Stückleistungskosten bezeichnet.

Arten von Betriebskosten sind:

Personalkosten,
Sachkosten,
Werbungskosten,
Abschreibungen auf Sachanlagen.

Klar ist es wahrscheinlich dass der teurer war und abgeschrieben wird - aber es steht eben nicht in der Aufgabe.

Aber um das jetzt zu beenden behaupte ich eindeutig:

Die Abschreibungen auf den Kopierer sind Betriebskosten.

Und als Lösung für die obige Frage gilt damit

"Weder noch" meine erste Behauptung "Beriebskosten" revidiere ich damit
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.07.2003 16:01
dann haben wir ja alles geklärt
 

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