VZ-Berechnung |
|
|
Verfasst am: 08.07.2003 14:11 |
|
|
Ganz wichitg und möglichst schnelle Antworten:
Warum wird bei der Berechnung von Vorschusszinsen bei der taggenauen Methode nur auf die 2000 € mtl. Freibetrag der Zins ausgerechnet?
Hier bei der Bank kanns auch keiner, eigentlich lächerlich.
DRINGEND |
|
|
|
Verfasst am: 08.07.2003 14:24 |
|
|
???
Die VZ werden doch nur auf die Summe die den Freibetrag von €2000,00 übersteigen berechnet? Und da sind es doch ein Viertel des Habenszinssatzes. |
|
|
|
Verfasst am: 08.07.2003 14:50 |
|
|
Bei Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
- können ohne Kündigung innerhalb 1 Kalendermonats 2.000 € ausbezahlt werden.
- Bei vorzeitiger Rückzahlung können Vorschusszinsen berechnet nach der 30-360-Methode werden. Die Höhe wird durch Aushang bekannt gemacht. Der Zinssatz für die Vorschusszinsen beträgt in der Regel ¼ des Habenzinssatzes. |
|
|
|
Verfasst am: 08.07.2003 15:39 |
|
|
bei der taggenauen methode geht man nur von 2000,00 EUR aus, weil der betrag jeden monat VZ - frei verfügt werden kann. wenn z. B. am 30.04. 8000,00 EUR verfügt werden, teilt man den betrag auf:
2000,00 EUR frei (April) => keine VZ
2000,00 EUR frei (ab 01. Mai => VZ für 1 Tag)
2000,00 EUR frei (ab 01. Juni => VZ für 31 Tage)
2000,00 EUR frei (ab 01. Juli => Vz für 61 Tage)
Allerdings darf man auch nie mehr als 90 Tage VZ berechen (bei 3-mtg. Kdg.-Frist).
Mich würde allerdings mal interessieren, welches KI diese Art der VZ- Berechnung überhaupt anwendet.
Außerdem muss der Zinssatz für die VZ - Berechnung nicht immer 1/4 der Habenzinssatzes sein. Jedes KI kann die Höhe selbst festlegen. |
|
|
|
Verfasst am: 08.07.2003 20:03 |
|
|
In den Prüfungen wird in der Regel die 90-Tage-Methode angewandt. |
|
|
|