Prüfugnsfall Ausblandsüberweisung |
|
|
Verfasst am: 02.07.2003 13:35 |
|
|
Kunde Müller kommt in die Bank und möchte seiner Tocher in Amerika 4000 USD zukommen lasse. Ferner soll die Tocher jeden Monate 400 USD Taschengeld bekommen. Die Tocher hat in den USA noch keine Bankverbindung. Die Adresse ist bekannt.
Kontoübersicht von Herrn Müller:
Sparkonto: 5000,00 EUR
Termingeld: 20000,00 EUR fällig zum 10. eines jeden Monats
Depot: 50000,00 Bundeswertpapiere
Beraten Sie den Kunden |
|
|
|
Verfasst am: 02.07.2003 14:00 |
|
|
Der Vater schickt seiner Tochter einen Scheck. |
|
|
|
Verfasst am: 02.07.2003 14:07 |
|
|
Genau! |
|
|
|
Verfasst am: 02.07.2003 14:18 |
|
|
was ist mit dem monatlichen Betrag?
was für einen Scheck?
wo sind Cross-Selling Ansätze? |
|
|
|
Verfasst am: 02.07.2003 14:34 |
|
|
mit "Der Vater schickt seiner Tochter einen Scheck" kann ich nicht viel anfange. Wenns einer drauf hat, wärs schön, wenn er seine Lösung veröffentlichen würde. Mit diesem Auslandskram hab ich nix am Hut |
|
|
|
Verfasst am: 02.07.2003 14:40 |
|
|
- Über den Aufenthalt der Tochter in Amerika weitere Einzelheiten erfragen (z.B. Dauer des Aufenthalts, anfallende Kosten generell, ...);
- In Frage kommende Zahlungsformen erläutern (z.B. mittels Überweisung, Kreditkarte bzw. Scheckzahlung);
- konkrete Zahlungsform empfehlen: Solange die Bankverbindung nicht bekannt ist, schickt der Vater Schecks oder gibt ihr eine Kreditkarte mit. Sobald die Bankverbindung klar ist, wird ein Dauerauftrag eingerichtet. Zahlungsvarianten für die monatlichen Überweisungen dem Kunden aufzeigen (z.B. mittels Dauerauftrag oder Kreditkarte für die Tochter beibehalten;
- Kontobelastung: Gegenwert in Euro (abhängig vom Dollarkurs) und der anfallenden Gebühren
- Meldungpflicht gemäß Außenwirtschaftsgesetz prüfen
Cross-selling
- Abschluss eines Bausparvertrages zur Ausnutzung der staatlichen Sparförderung und zur Vorsorge
- Kreditkarten für die Kunden beantragen;
- evt. Umschichtung Sparkonto unter Berücksichtigung geschäftspolitischer Interessen. |
|
|
|
Verfasst am: 02.07.2003 15:12 |
|
|
dass hört sich doch schon besser an. Ein paar kleine Fragen hierzu hätte ich aber noch.
Wie läuft das mit der Kreditkarte ab? Die Tochter bekommt eine Kontovollmacht und bekommt dann eine Karte zugeschickt, seh ich das richtig?
zum Cross-Selling. Warum gerade einen Bausparvertrag? Den Bausparververtrag für die Tochter? |
|
|
|
Verfasst am: 02.07.2003 15:21 |
|
|
nee keine Vollmacht, einfach ne Zweitkarte die auf Kreditkartenkonto vom Daddy läuft, hat mein kleiner Bruder (16) auch, weil er in die USA geht. Gruss
mj |
|
|
|
Verfasst am: 02.07.2003 15:33 |
|
|
Wenn der Vater eine Zweitkarte für seinen Sohn beantragt, erteilt er auch gleichzeitig seinen Sohn eine Vollmacht, dass er die Karte zu Lasten seines Kontos nutzen darf. |
|
|
|
Verfasst am: 02.07.2003 15:37 |
|
|
oder so :-) Gruss
mj |
|
|
|