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Bereich Zwischenprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Zwischenprüfung 2019
 
Julia_117
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.03.2019 19:12
Werden die Ergebnisse veröffentlicht? Oder der Prüfungsrechner?
ElonMusk
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2019 18:33
Hat jemand Ergebnisse für die Zwischenprüfung 2019? Kann man die Lösungen irgendwo einsehen?
Azubiguel
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2019 20:38 - Geaendert am: 25.09.2019 20:39
..
louistao
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2019 22:16
Prüfungsrechner ist jetzt online
Hasan123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2019 23:08
Wo findet man den Prüfungsrechner?
Azubi-News
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2019 23:41
schau mal hier:

http://www.bankazubi.de/ergebnisse/ergebnisse.php?db=4

LG
DominikP7
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.09.2019 19:01
Frage zur Aufgabe 51...wieso ist der 8.10. richtig? Das ist doch der 15 Tag schon...und in der Aufgabe wird nach dem Tag gefragt, „mit dessen Ablauf die abzuwendende gesetzliche Kündigubgsfrist endet.“ Die Kündigungsfrist endet mit dem Ablauf des 14 Tages, also dem 07.10. ab. Denn der 08.10. wäre dann schon der 15 Tag und an diesem ist die Frist schon abgelaufen. Richtig ist aber nach Aufgabenstellung aber der Tag , mit DESSEN ABLAUF die Frist endet!

Siehe ZP Herbst 2016 Aufgabe 55...dort ist genau so eine Frage aber mit der Antwort mit meiner Begündung und dem dazugehörigen Ergebnis.
Leaaa
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2019 13:01
Hallo :)
kann sich einer von euch noch an die Aufgaben erinnern oder gibt es irgendwo die Möglichkeit, an die Aufgaben ran zu kommen ?
Kann nur mit den Lösungen leider gar nichts anfangen.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

LG Lea
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2019 11:39 - Geaendert am: 28.09.2019 11:42
Zur Aufgabe 51:
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
24.09.2019 + 14 Tage = 08.10.2019

Beginn und Ende der Kündigungsfrist sind nach Maßgabe von §§ 187 ff. BGB zu berechnen. Der Fristbeginn richtet sich nach § 187 Abs. 1 BGB, d. h. der Zugangstag der Kündigung zählt für Beginn der Frist nicht mit.
Maik23
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2020 16:33
Hallo hat jemand den Rechenweg von der Aufgabe 7 aus der zwischenprüfung 2019 ?
 

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