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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Sammelthread BBL offene 2016
 
Azubi-News
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2016 12:43
Hier nun der Sammelthread für die Diskussion über den offenen Teil der BBL Prüfung Winter 2016
Azubi1805
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2016 14:42
Hey Leute,
wie viele Stückzinstage habt ihr bei dem 2. Fall für die Wiederanlage der 5.000?
In der Aufgabe stand ".. am 24.11. ausgeführt."
Bedeutet das nun, dass die Stückzinsvaluta der 23.11. ist, oder der 27.11.?
Arumi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2016 14:51
Also ich hab mit dem 27.11. gerechnet. Klang für mich so, als sei der Handelstag und nicht der Erfüllungstag angegeben.

Ab dem 15.02. waren das dann 287 Tage, wenn ich es richtig im Kopf habe.
Mimmimua
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2016 14:52
Habe mich auch für den 27.11. entschieden.
Tinnywinny908
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2016 14:54
Dadurch, dass da stand "wurde ausgeführt" habe ich dieses Datum als Erfüllungsvaluta genommen.
Würde ja von den Daten passen, heute Auftrag reingegeben. Donnerstag Erfüllungsvaluta, 23. Stückzinsvaluta.
Mirikrae
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2016 15:01
Nein der 27.11. ist richtig. Das mit der "Ausführung" ist bei sehr vielen anderen Prüfungen auch so beschrieben worden und damit ist die Weiterleitung der Order gemeint und nicht die erfüllungsvaluta.
Luililo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2016 15:45
War der 24.11 nicht ein Donnerstag? Dann muss man doch vom 15.02 bis 25.11 rechnen oder?
24.11 Handelstag, 25.11 Zinstermin und 27.11 Erfüklungsvaluta?
samsimylia94
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2016 15:53
Ich habe mit unserem Lehrer gesprochen. Der 27. also 287 Stückzinstage sind richtig. Es sollte aber auch Folgefehler, bzw. Teilpunkte geben.
Valle1992
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2016 08:23
Kann mir wer helfen?:

Bei einer Aufgabe mussten wir einen Fond empfehlen.
Ich hab den 2. genommen wo man 2% Verwaltungsgebühr hat und 1:1 Rücknahmepreis ist aus dem Grund: nach 7 Jahren würde der 2. Einen höheren Wert ausgeben als der 1.
die Verwaltungsgebühr wird ja auf das Vermögen gezahlt also auch nur auf das was man drin hat. daher entsteht nur 1% mehr kosten. Bei dem anderen bekommen wir aber am Ende fast 5!% weniger raus . Also wo ist mein Denkfehler ich hab es sogar nochmal in Excel eingegeben und alles gerechnet.
DJDK
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2016 09:51
Sehe es genauso weil man bei ner monatlichen Geldanlage in den ersten Fond jedes mal einen Ausgabeaufschlag zahlt der deutlich über dem 1% Unterschied im Verwaltungsaufwand liegt, hatten so eine Aufgabe selbst in einer Klausur und haben uns da auch mit unserem Berufsschullehrer drüber gestritten.

Nur bei einer Einmalanlage wo nur einmal der Ausgabeaufschlag anfällt ist der erste Fond wegen dem geringeren Verwaltungsaufwand nach einer bestimmten Laufzeit günstiger
Denise_N
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2016 16:58
Also grundsätzlich ist glaub ich verlangt, dass der Classic Fonds genommen wird, da dieser für langfristige Anlagen i.d.R. empfohlen wird und da die Anlage ja der Altersvorsorge dient. Ich denke aber, dass es ganz darauf ankommt, wie man dies begründet hat, wieso man welchen Fonds nimmt. Also wenn Ihr das so begründet habt, werden das eure Lehrer bestimmt auch gelten lassen.
Sparkasse1195
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2016 23:25
Der erste Fonds mit dem Ausgabeaufschlag von 5% ist richtig, da der Ausgabeaufschlag auf die ersten 5 Jahre aufgeteilt wird und somit die ersten 5 Jahre Kosten von insgesamt 2% entstehen.
Da er aber für die Altersvorsorge und langfristig gedacht ist, ist er aber dem 5. Jahr ja günstiger als der zweite.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2016 15:55
Man wählt den herkömmlichen Fonds mit einmaligen Ausgabeaufschlag, weil die Anlage in Altersvorsorge eine langfristige Anlage ist. Ab 5 Jahre ist der Classic Fonds günstiger.
Valle1992
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.11.2016 16:17
Aber es ist doch VL gewesen? Da Zahl ich doch den Ausgabeaufschlag nicht nur einmal sondern bei jedem Kauf
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.11.2016 18:10
Der Anleger zahlt jedes Jahr Verwaltungskosten.
Beim herkömmlichen Fonds zahlt der Anleger bei jedem Kauf den Ausgabeaufschlag (einmalig und nicht regelmäßig).
 

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