Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 36
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
GreenStrides
grandex
Bjoerg
katewilson
polesi3019

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Gesetzliche Kontenwechselhilfe
 
Azubi-News
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.09.2016 23:18
Seit dem 18. September 2016 gelten die neuen gesetzlichen Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei dem gesetzlichen Kontowechselservice (§20 – 29 ZKG). Damit ist der zweite Teil des Zahlungskontengesetzes (ZKG) umgesetzt worden. Die Vorgaben des ZKG orientieren sich an der EU-Zahlungskontenrichtlinie.

Sie besteht aus drei Teilen:

1. Seit dem 18. Juni 2016 durch Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen. Dabei spricht man auch von sogenannten Basiskonten.

2. die gesetzliche Kontowechselhilfe wurde seit dem 18. September 2016 verbindlich

3. voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2017 wird die Entgelttransparenz verbindlich

Die gesetzliche Kontowechselhilfe im Detail:

Verbraucher haben nun gegenüber den Banken einen Anspruch auf Unterstützung beim Kontowechsel. Das bisherige Institut wird dabei durch ein unterschriebenes Formular des neuen Instituts beauftragt eine Liste mit Lastschrifteinzügen und Daueraufträgen der letzten 13 Monaten zu übermitteln.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass der Kunde ausdrücklich die gesetzliche Kontowechselhilfe verlangen muss, um den neuen Prozess ins Laufen zu bringen. Die bisherigen Kontowechselservice der Banken und Sparkassen bleiben dabei weiterhin bestehen und können weiterhin genutzt werden.
Hannes1983
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.02.2018 14:15
Bei der gesetzlichen Kontowechselhilfe gibt es jedoch auch feste Fristen für die Banken, die beachtet werden sollten.

1. 2 Geschäftstage für die Erfragung der Daten von der alten Bank.

2. 5 Geschäftstage für die alte Bank zur Übertragung der Daten an die neue Bank.

3. 5 Geschäftstage diese dann für den Kunden zu übernehmen.

Außerdem haftet die Bank für Fehler, die mit dem Wechselservice verursacht wurde und nicht der Girokontokunde.

Quelle: girokonto-vergleichen.net/ratgeber/wechselservice-bei-girokonten-anleitung/
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse