Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 26
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex
Bjoerg

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Beschränkt geschäftsfähige Bevollmächtig
 
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.12.2015 16:19
Ein volljähriger Kunde erteilt seiner 17-jährigen Freundin ein Bankvollmacht für das Kontokorrentkonto über den Tod hinaus,
Die Vollmacht für die Freundin erstreckt sich auch auf die Inanspruchnahme einer eingeräumten Überziehungsmöglichkeit, weil der Vertreter in fremdem Namen für fremde Rechnung handelt.
Da der Vertreter aus einem derartigen Geschäft weder berechtigt noch verpflichtet wird, spielt die Frage der Geschäftsfähigkeit für ihn keine Rolle (§ 165 BGB). Ein beschränkt Geschäftsfähiger, zum Beispiel ein Minderjähriger, kann daher Stellvertreter sein.

Ist diese Aussage richtig?
MikM3
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.12.2015 17:22
Würde ich so unterschreiben.

Würde eine 17 Jährige eine Vollmacht ausstellen, müssten die Eltern zustimmen. ( der 17 Jährigen)

Der Bevollmächtige dürfe in dem Fall egal wie alt sein
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.12.2015 11:53 - Geaendert am: 29.12.2015 11:54
Dürfen Kinder, die jünger als 7 Jahre sind, auch zum Vertreter bevollmächtigt werden?
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse