Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 26
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Verfügung Mietkautionssparbuch
 
peggy47
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.07.2002 21:09
Fall aus der Praxis:
Heut kam ein Vermieter mit dem auf den Namen des Mieters ausgestellten Sparbuch und wollte über einen Teil des, als Mietkaution, hinterlegten Guthabens verfügen.
Die Rechtssprechung verlangt jedoch die Einwilligung des
Mieters. Diese liegt nicht vor und wird auch nicht vom Mieter
gegeben werden. Wie soll man nun diesen Fall abwickeln?
Wozu legt man Mietkautionssparbücher an, wenn der Vermieter keine Chance hat an das Geld zu kommen?
Wie handelt Ihr das???
Kann mir jemand weiterhelfen?
Wie weise ich die "Pfandreife" nach?
:-(
Danke, Peggy47.
Alpha182
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2002 09:23
Álso bei uns bekomt der Verpfänder ein Schreiben das der Vermieter über das Guthaben vefügen möchte..

Er hat 4 Wochen zeit dieser Verfügung zu widerscprechen. Tut er dies nich. zahlen wir aus.!
engelly
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2002 09:54
Bei uns wird der Fall genauso behandelt!
tmichael
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2002 13:23
so auch bei uns!!!
albe
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2002 17:18
Ich weiss, dass es bei einigen Sparkassen in Mietkautionskontovertrag eine Klausel gibt, dass der Vermieter sofort über das Guthaben verfügen kann OHNE das er vorher den Mieter informieren muss.

Ich denke alle Banken haben da eine unterschiedliche Regelung.
engelly
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2002 19:31
Also ich habe gehört, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, dem Mieter die 4Wochen Zeit zu lassen bzw. ihn vorher zu informieren, damit er die Möglichkeit hat, gegen die Verfügung gerichtlich zu klagen!
Da ich nicht bei der Sparkasse bin - sind mir aber solche Klauseln nicht bekannt! Bei uns geht es jedenfalls auf keinen Fall!
peggy47
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2002 21:47
Ich danke Euch.
Trotzdem ein blödes Thema.

Bye, Peggy47
engelly
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2002 21:53
Ach ich find son Mietkautionskonto ganz ok :-) bei uns haben viele Kunden noch das alte Model "die Bankbürgschaft" im Kopf - möchten das unbedingt auf dem Wege machen, obwohl es mit hohen Kosten verbunden ist - wir machen das schon gar nimmer! (Zum Glück) ;-)

Mfg
Engelly

Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.07.2002 11:29
also, wir haben zwei verschiedene Formulare, einmal auf Namen des Mieters und einmal
auf den Namen des Vermieters

Bei auf den Namen des Vermieters haben wir folgende Klausel:
"Dieses Mietkautionskonto ist nicht dafür bestimmt, eigenen Zwecken des
Kontoinhabers zu dienen; es dient nur der Einzahlung von Mietkautionen.
Gleichwohl ist nur der Kontoinhaber der Bank gegenüber allein berechtigt und verpflichtet."
-----Kontoinhaber in diesem Falle Vermieter und somit alleine verfügungsberechtigt------------

Auf den Namen des Mieters:
"Dieses Mietkautionskonto ist nicht dafür bestimmt, eigenen Zwecken des Kontoinhabers zu dienen; es dient nur der Einzahlung der Mietkaution. Nur
der Vermieter ist der Bank gegenüber allein verfügungsbefugt. Zur Besicherung der Ansprüche aus dem Mietverhältnis verpfändet der Mieter das gesamte Guthaben einschliesslich Zinsen an den Vermieter."
----------Kontoinhaber ist Mieter, dieser ist aber nicht verfügungsberechtigt-----
----------Guthaben ist also an Vermieter verpfändet-----------------------------------

Unterschied der Beiden Vertragsversionen liegt in der Freistellung!

Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.08.2002 15:13
Hallo Zusammen !

Bei uns gibt es auch beide Versionen des Mietkautionskontos - allerdings eröffnen wir hauptsächlich auf Namen des Mieters. Der Mieter verpfändet sein Guthaben an seinen Vermieter (...zusätzliches Formular zur Kontoeröffnung!), so das der bei z.B. Nicht-Zahlung der Miete, etc. über das Guthaben verfügen kann.

Sollte der Mieter sein Mietverhältnis kündigen, so muß er sich die Freigabe des Guthabens vom Vermieter bestätigen lassen - sonst zahlen wir nicht aus !!!

Ein zusätzlicher Grund für diese Version ist, das der FSA des Vermieters nicht in Anspruch genommen werden muß!

LG
Lady
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse