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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Führung eine Notaranderkontos im Todesfall
 
Effzeh
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.11.2015 11:02
Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage:

- Wie wird ein Notaranderkonto im Todesfall des Notars weitergeführt? Haben die Erben Sorge zu tragen oder sind hier gerichtliche Vertreter zu bestellen?
ElenaMi
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.11.2015 17:44
Die Guthaben auf Notaranderkonten fallen nicht in die Erbmasse des Notars, da es sich um Treuhandkonten handelt -> Die Erben des Notars haben nichts mit dem Treuhandvermögen zutun.

Bei Tod eines Notars wird ein amtlicher Vertreter bestellt, der dann wieder als Einziger über die Konten verfügen darf.
 

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