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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Unterschied Grundschulden.
 
Fipsel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.09.2015 11:47
Hallo,
kann mir jemand verständlich den Unterschied zwischen einer Eigentümer- und einer Inhabergrundschuld erklären.
Vielleicht auch an einem Beispiel.

Danke!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2015 11:51
Es gibt nur eine Eigentümer- oder Fremdgrundschuld.
Fipsel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.09.2015 11:55
Ok Danke. Ist mir gerade nur in meinem Gesetz aufgefallen.
bgb 1195
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2015 12:03 - Geaendert am: 24.09.2015 19:38
BGB § 1195 Inhabergrundschuld.
Eine Grundschuld kann in der Weise bestellt werden, dass der Grundschuldbrief auf den Inhaber ausgestellt wird.

Somit ist der jeweilige Inhaber einer Fremdgrundschuld der Berechtigte. Die Übertragung ist leicht möglich.
In der Praxis ist auf dem Grundschuldbrief die Bank angegeben und somit ein Rektapapier.

BGB § 1196 Eigentümergrundschuld
(1) Eine Grundschuld kann auch für den Eigentümer bestellt werden.

Der Eigentümer des Grundstücks kann sich auf seinen Grundstück eine Grundschuld eintragen lassen.
MichaelKing
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.09.2026 03:03 - Geaendert am: 09.09.2026 03:11
Das ist ein wirklich interessanter und oft verwechselter Aspekt des Sachenrechts, der hier im Forum gut auf den Punkt gebracht wird! Wer sich tiefergehend mit solchen juristischen oder wirtschaftlichen Themen befasst und die Sichtbarkeit von spezialisierten Fachportalen oder Websites im Internet erhoehen moechte, fuer den ist eine gezielte Optimierung der Online-Praesenz von grosser Bedeutung. Eine professionelle Zusammenarbeit mit etablierten Agenturen fuer Linkaufbau https://linkbuilding.website/ bietet dabei eine hervorragende Moeglichkeit, um die Reichweite und Autoritaet der eigenen Webseiten in den Suchmaschinen nachhaltig zu staerken. Vielen Dank fuer diese kurzen und praegnanten Paragraphen-Erklaerungen.
 

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