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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Abgeltungsteuer + Soli
 
KingKuno92
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.09.2015 23:18 - Geaendert am: 13.09.2015 23:19
Laut Gesetz und auch in den IHK Prüfungen soll ja so berechnet werden:

- Abgeltungsteuer (kaufmännisch runden)
- Soli (abrunden bzw. nach 2. Nachkommastelle "abschneiden"

Ist das dann so richtig gerechnet:

1. Beispiel: 27,00 € zu versteuern
--> 6,75 = 6,75 (AgSt 25%)
--> 0,37125 = 0,37 (SolZ 5,5%)
--> Steuerschuld: 7,12 € bzw. 27 * 0,26375 = 7,12

2. Beispiel: 68,50 € (zu versteuern)
--> 17,125 = 17,13 (AgSt 25%)
--> 0,94215 = 0,94 (SolZ 5,5%)
--> Steuerschuld: 18,07 € bzw. 68,50 * 0,26375 = 18,07


2. Beispiel: 36,00 € (zu versteuern)
--> 9,00 = 9,00 (AgSt 25%)
--> 0,495 = 0,49 (SolZ 5,5%)
--> Steuerschuld: 9,49 € bzw. 36 * 0,26375 = 9,50

Beim letzten Beispiel kommt mit der "schnelleren" Rechnung gerundet 9,50 € raus. Das ist dann falsch und würde nicht in der Prüfung akzeptiert werden?
maSnu
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.09.2015 08:35 - Geaendert am: 16.09.2015 14:13
Hallo,

die Abgeltungssteuer und der auf die Abgeltungssteuer berechnete Solidaritätszuschlag sollten getrennt voneinander berechnet werden.
Der Grund liegt, wie Du schon erkannt hast, in den entstehenden Rundungsdifferenzen.
Der Faktor 0,26375 ist nicht exakt sondern lediglich näherungsweise zu sehen.
Deshalb:
Die beiden Regeln
a) Abgeltungssteuer kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen runden
b) den Solidaritätszuschlag nach der zweiten Nachkommastelle abschneiden
beachten und die beiden Werte getrennt voneinander berechnen.
Bei Fragen zur Abgeltungssteuer lässt die IHK meist keine Rundungsdifferenzen zu.
KingKuno92
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.09.2015 19:27
Erstmal danke.

Wie ist das eigentlich bei der Kirchensteuer?
Wird die wieder der Soli auch nach der 2. Nachkommastelle abgeschnitten?

Und gilt dann ein Abschneiden von Soli und Kist auch bei der Gehaltsabrechnung, d.h. wenn ich die von der Lohnsteuer abziehen muss?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2015 09:05
Auch die Kirchensteuer wird nach der zweiten Stelle nach dem Komma abgeschnitten.
KingKuno92
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.09.2015 13:59 - Geaendert am: 21.09.2015 16:54
Also bei Lohnabrechnung nach der 2. Stelle abschneiden,
aber bei Kapitalerträgen hab ich dann den Kist-Abzug und rechne mit :4,09? Und dieses Ergebnis ist das nach der 2. Stelle abzurunden?
 

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