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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Mittelstandskartell Aufg. 23
 
freddy14
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2014 18:50
Hey zusammen,

Kann mir jemand die Aufgabe 23 zu den Mittelstandskartellen erklären ? Laut Bankazubi ist Lösung 1 und 4 richtig. Ich habe es natürlich genau andersherum.

Mein Beispiel aus der Praxis ist nämlich Aldi Süd und Aldi Nord. Das sind doch zwei Unternehmen die rechtlich unabhängig sind und den Markt zwischen sich aufgeteilt haben und es wird geduldet.

Und Zur Aussage 1: Hier findet eine Absprache statt, die den Rohstoffpreis beinflusst und dass würde ich eindeutig als "wesentliche" Wettbewerbsbeeinträchtigung verstehen.


die gesetzliche Vorgabe ist für mich in diesem Fall auch nicht aussagekräftig genug....

§ 3
Mittelstandskartelle

Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1, wenn

1. dadurch der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeinträchtigt wird und
2. die Vereinbarung oder der Beschluss dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner oder mittlerer Unternehmen zu verbessern.
julia1995
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2014 18:52
Stimme ich dir zu! :)
tebi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2014 19:10
für mich hinkt der vergleich mit ALDI, weil ALDI nicht dem mittelstand angehört...
freddy14
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2014 19:16
Ja klar kann ich gut nachvollziehen, historisch betrachtet werden Sie irgendwann mal dem Mittelstand angehört haben.

Aber selbst wenn Aldi nicht zum Mittelstand gehört, warum darf ein Riesen-Unternehmen es dann und nicht der "kleine-zu-schützende" Mittelstand ? Dass widerspricht ja absolut der Verhältnismäßigkeit.
Hanse13
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2014 19:24
Das Bundeskartellamt[5] betrachtet Aldi Nord und Aldi Süd als „faktischen Gleichordnungskonzern“ im Sinne von § 18 Abs. 2 Aktiengesetz (Deutschland). Rechtlich, organisatorisch und seit 1966 auch finanziell sind beide Konzerne ansonsten als GmbH & Co. oHG unabhängig. Die Regionalgesellschaften sind als GmbH & Co. KG organisiert.
tebi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2014 19:25
kann deinen einwand voll verstehen! hab ich auch drüber nachgedacht... fand die aufgabe auch voll komisch!
lucygirl
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.11.2014 19:25
Ich habe die Frage eher so verstanden, wie es z.B. bei "Electronic Partner" ist...die haben ein Einkaufskartell...so sparen sie Logistikkosten etc...aber den Wettbewerb beeinflusst das nicht...darum erlaubt...
Hanse13
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2014 19:30
Gebietskartelle sind für jede Firma verboten, egal ob Mittelstand oder nicht! Wobei Konditionen- und Kalkulationskartelle für mittelständische Unternehmen erlaubt sind und für andere Unternehmen geprüft werden müssten.
futureidiots
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2014 19:35
Ich habe es ganz genauso gemacht wie du! Habe es exakt einmal andersrum und dachte auch das das stimmen würde?!
freddy14
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2014 19:35
ah okaaay. Danke Hanse für die Auskunft.

Meine Argumentation sollte sich jetzt auch nicht nur auf Aldi stützen, das war in der Klausur nur das erste Beispiel was mir eingefallen ist und hat die These bestätigt:

Ich habe nämlich gedacht, das sich durch die Absprache in 1 die Rohstoffpreise verändern. z.B. Das beide sich beim Kauf zurück halten und es dadurch also eine wesentliche Veränderung gibt, damit die zwei Unternehmen dann zuschlagen können :/
Gab einige die das ähnlich verstanden haben, aber naja macht man nichts.
 

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