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Moderator: TobiasH
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mosh
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2014 20:52
Hallo,

folgende Fragen stellen sich mir:
1. Welche Dokumente muss ein Notar vorlegen für die Legitimation und Identifizierung ? (Personalausweis ist mir klar)

2. Welche beiden Rechtsgrundlagen stehen dahinter ? (Paragraph 54 AO ist mir bewusst)

3. Welche Zielsetzung verfolgt der Gesetzgeber damit ? (Keine Konten auf falsche Namen ist mir bewusst)

Schon mal vielen Dank
Fugo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2014 21:24
Das KI muss laut § 8 GWG noch den wirtschaftlich Berechtigten feststellen neben der Legitimationsprüfung.

Legi: Kein Konto darf auf erdichdeten oder erfundenen Namen eröffnet werden.

Wirtsch. Berechtigter: Der Kontoinhaber, also Notar Anwalt etc. handelt nicht für eigene Rechnung also muss auf Verlangen des KI´s der Name Anschrift etc. des wirtsch. Berechtigten mitgeteilt werden. Das ist alles was ich noch dazu weiss :D
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2014 22:17
Nur zur Ergänzung:
Das GWG will Geldwäsche verhindern.
 

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