Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 37
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Kapitalerhöhung
 
JoLo
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2014 17:24
Hallo

habe folgende Frage:

Kann eine genehmigte Kapitalerhöhung nur als Kapitalerhöhung gegen Einlage ausgenutzt werden???

Bin verwirrt und dankbar für eine Aufklärung
loveable
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2014 17:39
Sowohl die Kapitalerhöhung gegen Einlagen, als auch die bedingte Kapitalerhöhung können genehmigte Kapitalerhöhungen sein.

Lediglich für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist ein direkter Beschluss der Hauptversammlung notwendig.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.11.2014 11:33
Der Vorstand kann sich durch den Beschluss der Hauptversammlung ermächtigen (genehmigen) lassen, den Zeitpunkt für eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen als auch für eine bedingte Kapitalerhöhung zu bestimmen. Evtl. muss der Zeitpunkt mit dem Aufsichtsrat abgestimmt werden.
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse