Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 28
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Frage zum P Konto
 
MichaelBaum
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.09.2014 14:21 - Geaendert am: 10.09.2014 14:26
Hallo alle, vor einigen Tagen habe ich ein Girokonto bei der Frankfurter Sparkasse eroeffnet. Auf der Internetseite http://www.xn--pkontoerffnen-pmb.net/was-ist-ein-p-konto.html las ich, dass die volle Funktionalitaet des Kontos erhalten bleibt, wenn man das Konto in ein P-Konto umwandeln laest. Das wusste ich gar nicht… Jetzt soll ich eine Zusatzvereinbarung unterschreiben, in der steht: 1. keine Verfuegungen am Geldautomaten, kein Online Banking, Barauszahlungen und Ueberweisungen sind nur im Privatkundencenter moeglich. Ich moechte aber weg aus dem Land fuer paar Monaten. Was kann ich weiter machen?. Ich brauche dieses Konto. Aber nur wenn die volle Funktionalitaet erhalten bleibt. Insbesondere Online-Banking und Ec-Karte ist mir wichtig. Ich bedanke mich fuer Eure Antworten!
LisaMariaJoey
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.09.2014 16:26
Warum brauchst du denn ein P-Konto?
Ich bin der Meinung, dass dir ein normales Girokonto reicht, oder irre ich mich da?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.09.2014 17:37 - Geaendert am: 10.09.2014 17:40
Wurden Leistungen gekappt, sollten Betroffene auch hier mithilfe des Musterbriefs der Verbraucherzentrale widersprechen und darauf pochen, dass diese wieder zur Verfügung gestellt werden.
Quelle:
http://www.vz-nrw.de/p-konto#darfdasgeldinstitutkontoleistungenkappenwennaufdaspkontoumgestelltwird
baenkli
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.09.2014 19:04
Als P-Konto Kunde bist Du von jetzt auf gleich ein Klotz am Bein, den man loswerden will, deshalb solche Aktionen.

Solltest Du vorher bei der Sparkasse selbst Dein Konto überzogen haben und die Bank somit eine Forderung gegen Dich, bringt Dir das P-Konto dort nicht viel, weil die Sparkasse trotz P-Konto verrechnen kann.
Dann solltest Du das Kapitel beenden und bei einer anderen Bank ein Guthabenkonto einrichten, dass Du im Fall von Pfändungen in ein P-Konto umwandeln läßt.
Viele Banken und Sparkassen eröffnen keine P-Konten, solange noch keine Pfändungen vorliegen.
Im Zweifel an eine Schuldnerberatungstelle wenden, die wissen, welche Banken vor Ort in Sachen P-Konto akzeptabel sind.
Marco_SPK_BA
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.10.2014 11:40
Also eine normale ec-Karte erhält man (bei uns) auf jeden Fall. Jedoch ist nur PIN-Autorisierung möglich (Onlineabfrage, damit die Guthabenbasis gesichert ist). Außerdem kann ganz normal am Geldautomaten abgehoben werden.

Wie gesagt, alles nur auf Guthabensbasis.
Welche Bank aber am Ende was anbietet, ist Unterschiedlich. Manche Banken erlauben z.B. Lastschriften, manche nicht
Tanja_P
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.10.2014 13:50
Wenn du keinen Pfändungsbeschluss erwartest brauchst du auch kein P-Konto. Einfach mal so ein P-Konto zu eröffnen ist absoluter Käse.
baenkli
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.10.2014 16:13
Macht vorsorglich wirklich nicht viel Sinn, lieber ein Guthabenkonto. Wenn dann wirklich eine Pfändung kommt kann man immer noch umwandeln, da ists noch nicht zu spät, da die Bank nicht gleich gepfändete Beträge abführt.

Einige Banken eröffnen P-Konten auch erst im Falle der Pfändung und weigern sich vorher.
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse