Vorfälligkeitsentschädigung Privatkredit |
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Verfasst am: 18.08.2014 17:57 - Geaendert am: 18.08.2014 18:19 |
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Wenn ich einen Kredit von 3500 € in Anspruch nehme und die Zinsen belaufen sich auf 701,03 € mit einer Laufzeit von 6. Jahren.
Die Rate beträgt 59,00 €.
Sollzinssatz 6,275 % jährlich
Effektiver 6,47 % jährlich
Gesamtbetrag :4.201,03 €
Nach 6 Raten= 354
Habe ich eine offen Summe von 3146 zzgl. der Zinsen.
Angenommen ich zahlen diesen Kredit im ersten Jahr zurück.
Wie viel muss ich an Entschädigung zahlen?
3146*0,5= 15,73 €
plus die Zinsen von 701,03?
Ich bitte um Hilfe!
Gruß
repos |
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Verfasst am: 18.08.2014 21:25 |
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Keiner eine Idee? Wie viel ich nach 6. Monaten zahlen muss? |
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Verfasst am: 19.08.2014 07:53 |
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Die Vorfälligkeitsentschädigung nach BGB § 502
darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
1. 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung weniger als ein Jahr beträgt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
2. den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte. |
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Verfasst am: 19.08.2014 07:56 |
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Maßgeblich ist die Restschuld. Die Restschuld kann man mit einem Tilgungsplan oder einer Formel berechnen. |
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