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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

JÜ/ Bilanzgewinn gehört zum Eigenkapital ?
 
muzi25
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.04.2014 16:00
in der Formelsammlung steht klar drin:

Bilanzgewinn ist als kurzfristiges FK zu sehen, außer es ist etwas anderes angegeben. Gilt dies nur für eine AG oder für alle Rechtsformen ?

ist der Jahresüberschuss denn dem EK zuzurechnen ?

Ich arbeite mit eine Prüfungstrainer und jedes mal wird es mal mit reingenommen, mal weggelassen.

Ich bedanke mich an die Person/en, die meinen Sonntag nachmittag mit einer Erleuchtung retten :D
TheConvexity
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.04.2014 16:47
Bilanzgewinn ist als kurzfristiges FK zu sehen

So pauschal ist das Unsinn. Wenn der Bilanzgewinn klar zur Ausschüttung als Dividende vorgesehen ist, ja, dann stimmt das, da das Geld ja kurzfristig aus dem Unternehmen abfließen wird und de-fakto eine Verbindlichkeit gegenüber den Aktionären ist.

Wir der Bilanzgewinn dagegen der Gewinnrücklage zugeführt, ist es ganz normales EK.
muzi25
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.04.2014 18:09
und der JÜ ? Wird der bei der Berechnung der Bilanzkennzahlen als EK mitgezählt ?
TheConvexity
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.04.2014 18:14
Wo ist denn für dich der Unterschied zwischen Jahresüberschuss und Bilanzgewinn?
muzi25
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.04.2014 18:22
das Problem ist. Es ist ja klar, dass im JÜ der Bilanzgewinn enthalten sein kann- also auch zum kurzfristigen FK gehört.

In APPrüfungenaufgaben in der Schule ( Rewe Sommer 2006 ) wird der JÜ mit zum EK addiert, um den Anlagedeckungsgrad 1 auszurechen.
Widerrum in Prüfungsbücher für die AP wird er mal mitgerechnet und mal rausgelassen. Es steht bei keine Augabe ein Hinweis, ob der Gewinn ausgeschüttet wird etc.

Deswegen meine große Unsicherheit, was zu machen.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.04.2014 18:45
"In AP-Prüfungenaufgaben in der Schule (Rewe Sommer 2006) wird der JÜ mit zum EK addiert, um den Anlagedeckungsgrad 1 auszurechen."

Ja, das war aber seitdem so nicht mehr der Fall;
zudem wird hier vom JÜ gesprochen, nicht vom Bilanzgewinn.

Und zur anderen Frage:

Jahresüberschuss (nach Steuern) = Ergebnis aus GuV inkl. Steuern vom Einkommen und Ertrag / KöSt

davon abgezogen evtl. Einstellung in gesetzliche Gewinnrücklage
sowie abgezogen evtl. Einstellung in andere Gewinnrücklagen

ist der Bilanzgewinn.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.04.2014 18:49
Grundsätzlich kann man noch anmerken:
bilanziell (nach HGB) gehört der JÜ zum Eigenkapital;

der Bilanzgewinn ist kurzfristiges Fremdkapital, darauf nimmt die Formelsammlung in der Prüfung Bezug (Hinweis über den Bilanzkennziffern).
muzi25
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.04.2014 18:51
Ja, das war aber seitdem so nicht mehr der Fall;
zudem wird hier vom JÜ gesprochen, nicht vom Bilanzgewinn.

mit ist bewusst, dass dies seitdem nicht mehr der Fall war, da seitdem in den Prüfungen nur der Bilanzgewinn als Position stand, welcher nicht mitgerechnet wurde. Was aber nicht bedeutet, dass es nicht dieses Jahr dran kommen könnte in der Variation.
Und mir geht es ja um den JÜ, nicht um den Bilanzgewinn.

Habe im Forum mal geschaut, die Frage ( Ob man den JÜ mit zum EK addiert, um die Kennziffern auszurechen ) wurde 2 mal diskutiert und leider kam man bei beiden Threads nicht zu einem Ergebnis.

Trotzdem danke für die Hilfe :)
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.04.2014 21:35
Das Problem bei den Bilanzkennziffern ist, dass man nur das langfristige Eigenkapital in die Berechnung einfließen lassen möchte. Denn das langfr. EK eigenet sich z. Bsp. bei den Anlagekennziffern zur Finanzierung des Anlagevermögens, das kurzfristige hingegen nicht.

Bei einer AG ist der Fall eindeutig und auch in der Formelsammlung erwähnt:

"Der Bilanzgewinn ist – sofern nicht etwas anderes angegeben wird – als kurzfristiges Fremdkapital an-zusehen."

Der Bilanzgewinn, der nach ca. einem halben Jahr als Dividendenaussschüttung den Betrieb verlässt, fließt demnach nicht in die Berechnung der Bilanzkennziffern ein!

Ist beispielsweise bei einer GmbH vom Jahresüberschuss die Rede, ist unklar, welcher Teil des JÜ ausgeschüttet wird und welcher im Unternehmen verbleibt. In der angesprochenen Prüfung waren 2 Ergebnisse als richtige Ergebnisse gewertet worden: Einmal mit JÜ, einmal ohne. Daher wird eine solche Aufgabe nicht mehr kommen!
muzi25
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.04.2014 21:42
vielen lieben dank an beide für die großartige Mühe und
die Nerven * grins *
 

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