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Einsprüche ZP Frühjahr 2014
 
bexhead
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.02.2014 21:09
Na, hat schon jemand was gefunden, was er bemängeln möchte/wird?
ela1992
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.02.2014 21:23
Also ich hätte da mal eine Frage: Aufgabe 9
Ich soll dem Kunden empfehlen in das Kontomodell "Modern" zu wechseln, dadurch sollen Gebühren erspart bleiben? In den vergangenen Jahren hatten wir gesehen, dass das Kontomodell Klassik dennoch kostengünstiger sein kann. Es kommt doch auf verschiedene Aspekte an wie zB. die Kontoführungsgebühren etc. Hier wurde das Kontomodell doch nicht näher erleutert, woher soll ich denn dann wissen, dass es günstiger ist?
jspeer
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.02.2014 23:01
Ich hab ein Einspruch zur Aufgabe 22:
Laut den Lösungen ist Nummer 4 " Durch die Vereinbarung eines Verfügungslimits wird das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung des Electronic-Banking vermindert" richtig. Mir wurde in der Berufsschule beigebracht, auf jedes einzelne Wort zu achten. Da in der Frage nach den Risiken gefragt wurde, war für mich Antwort 4 Falsch, da durch das Vereinbaren eines Limits nicht das Risiko an sich selbst vermindert wird, lediglich der entstandene Schaden wird dadurch geringer. Wo muss ich diesen Einspruch einlegen??
knutschkugelemil
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.02.2014 05:52
Die Aufgabe mit dem p-konto.

Es besteht auch ein gesetzlicher Anspruch darauf!


Erstma die offiziellen Ergebnisse der IHK abwarten und dann dann den Widerspruch einlegen.
akas_kata
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.02.2014 12:07
@knutschkugelemil

Es besteht nicht ein gesetzlicher Anspruch auf die ERÖFFNUNG eines P-Kontos.
Der gesetzliche Anspruch bezieht sich auf die Umwandlung/Führung eines P-Kontos.

Das wäre ja sonst so als ob du jedem Kunden ein Konto eröffnen musst. Aber natürlich darf die Bank eine Girokonto-Eröffnung auch ablehnen mangels SCHUFA etc..
Aja
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.02.2014 13:32
Frage zu Aufgabe 49 geht da nicht auch 1 und 6,
6 habe ich richtig aber 1 ist flasch, wenn er klaut ist die Kündigung doch personenbedingt, oder nicht?

Und bei Frage 60 was soll denn da dran Umweltschutz sein, wenn man durch elektrische Heizungen und Lüfter die Räume erwärmt?
Das sind doch Stromfresser ohne ende.....
JanaWeber
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.02.2014 13:37
@Aja
die Aufgabe hat sich auf eine FRISTGERECHTE Kündigung bezogen. Bei Diebstahl wird man außerordentlich, also fristlos gekündigt. Und dann wäre es auch nicht personenbedingt, sondern verhaltensbedingt.
Aja
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.02.2014 13:57
ok danke, gibt es eigentlich sowas wie Folgefehler?
Habe bei einer Aufgabe den Zins leider falsch und somit bei der nächsten auch die Kapt. Steuer
rechnerisch als Folgefehler richtig, aber bei meinem Glück bestimmt nicht in der Prüfung zugelassen :-/
Miauz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.02.2014 14:52
Ich bin auch für Widerspruch gegen Nr 22

Und Folgerichtigkeit bzgl Aufgabe 29 und 30 würde mich auch mal interessieren ..
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2014 16:50
Was ist daran falsch?
Durch die Vereinbarung eines Verfügungslimits wird das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung des Electronic-Banking vermindert".
noha1985
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.03.2014 20:58
@ Aja: In der 60 steht welchen Vorschlag man ablehnen sollte.
 

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