Nachlass: Meldung ans Finanzamt |
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Verfasst am: 06.06.2003 11:57 |
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Hi Leute,
bin schon eine weile aus dem business raus, daher bräuchte ich kurz Bestätigung zu folgender Frage:
bei Erlangung der Kenntniss über einen Todesfall melde ich dem Finanzamt Vermögensgegenstände aus Kto und Dep, Gemeinschaftskonten und Verträgen zugunsten Dritter.
Gilt dann die Meldegrenze (1.200 Euro) für die SUMME all dieser Vermögensgegenstände oder für die Summe der jeweiligen Gruppe? (Also alle Gemeinschaftskonten, alle Einzelkonten etc.)
Wäre auch sehr dankbar wenn mir jemand so ein Berechnungsformular zuschicken könnte.
VIELEN DANK!
rossi |
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Verfasst am: 06.06.2003 12:53 |
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Die Meldung an das Finanzamt hat nach § 33 EStG zu erfolgen. In § 1 ErbStDV (Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung) ist unter Abs. 4 festgelegt, dass eine Meldung unterbleiben kann, sofern "der Wert der anzuzeigenden Wirtschaftsgüter 1.200 Euro nicht übersteigt".
Damit ist die GESAMTSUMME der Guthaben gemeint.
Die Existenz von Schließfächern oder Verwahrstücken ist immer zu melden. |
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Verfasst am: 06.06.2003 13:15 |
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Das war auch meine Vermutug (aus dem Gesetzestext) Ich wollte mir nur nochmal das "bankübliche" Vorgehen bestätigen lassen.
Danke! |
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