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Sofortabschreibung GWG in umsatzsteuerfreien Bereichen
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JF
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.11.2013 20:19
Hallo,
wenn der höchstmögliche Abschreibungsbetrag ermittelt werden soll und ein Gut z.B. 130 EUR netto (154,70 brutto) kostet, kann ich es dann direkt als Aufwand buchen?

Oder allgemein (auch beim Pool): achte ich auf den Bruttobetrag und schreibe auch diesen ab oder achte ich auf den Nettobetrag und schreibe aber den Bruttobetrag ab?

Danke im Voraus
Gruß
JF
V20
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.11.2013 20:51
Umsatzsteuerfrei - Brutto aktivieren
Umsatzsteuerpflichtig (Depotabteilung,etc) -Netto aktivieren

Bis 150€ - Sofortaufwand. Immer AVA!
Und ab 150€ - 1000€ GWG immer auf 5 Jahre abschreiben
Über 1000€ lineare monatsgenaue Abschreibung.
lulu25
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2013 12:12
man betrachtet zur Einteilung immer die Nettokosten

bis 150 euro immer Aufwand
150-1000 Sammelposten
ab 1000 BGA

oder bis 150 Euro Aufwand
150-400 GWG und komplett Abschreibung am Jahresende
ab 400 BGA
man kann in einem Jahr entweder Sammelposten oder GWG wählen
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2013 13:00
GWG: bis 410 Euro netto !
V20
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2013 17:35
Diese 410€ - Regel kommt doch nicht mehr zur Anwendung oder? Also wir haben das nicht mehr in der Schule gelernt. Außerdem weist der IHK Kontenplan auch nur noch die Konten AVA und Sammelposten (GWG) auf.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2013 18:56
Die 410 Euro-Regel gibt es wieder!

Der IHK-Kontenplan wird erst ergänzt, wenn das Konto GWG gebraucht wird. Bisher musste seit der Wiedereinführung der 410-Euro-Regel kein Buchungssatz mit GWG in der Prüfung gebildet werden.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2013 19:31
hier steht es:

§ 6 EStG Bewertung

(2) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro nicht übersteigen.
V20
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2013 20:00 - Geaendert am: 22.11.2013 20:01
Ok dann berücksichtige ich diese 410€ Regel...

Aber was würde sich an meiner Berechnung ändern??
das heißt, wenn 5 Handys im umsatzsteuerfreien Bereich Gesamt zwischen 150 und 410 EUR liegen würden, dann schreibe ich vom Bruttobetrag ( Und um zu gucken, ob ich im Bereich zw. 150 und 410 bin, teile ich den Gesamtbetrag durch 5, weil ich immer eine Stückzahl brutto betrachten muss) .
Wären die 5 Handys für den umsatzsteuerpflichtigen Bereich, gehe ich von Netto aus, richtig soweit?

Da ändert sich doch an der Berechnung nichts, nur, dass ich ein anderes Konto nehmen müsste oder? welches??

LG
lulu25
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2013 21:24
Ok dann berücksichtige ich diese 410€ Regel...

Aber was würde sich an meiner Berechnung ändern??
das heißt, wenn 5 Handys im umsatzsteuerfreien Bereich Gesamt zwischen 150 und 410 EUR liegen würden, dann schreibe ich vom Bruttobetrag ( Und um zu gucken, ob ich im Bereich zw. 150 und 410 bin, teile ich den Gesamtbetrag durch 5, weil ich immer eine Stückzahl brutto betrachten muss) .

---> du musst immer eine Stückzahl Netto betrachten! egal ob umsatzsteuerfrei oder pflichtig
nur beim steuerfreien schreibst du brutto ab beim pflichtigen netto
Julia1911
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.11.2013 21:34 - Geaendert am: 22.11.2013 21:46
Herr Rathner, laut dem Paragraphen KÖNNEN diese Wirtschaftsgüter in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn [...]
Eine Bindung an diese steuerliche Obergrenze besteht (so wie meine Skripte es sagen und ich den Pragraphen interpretiere) nicht.
Oder verstehe ich da was falsch?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2013 22:45
Richtig, man muss GWGs bis 410 Euro netto nicht im gleichen Jahr voll abschreiben, man kann sie auch als Sammelpool fünf Jahre lang mit 1/5 ihres Wertes abschreiben.

Man darf allerdings in einem Jahr bei der Bewertung der Anlagegegenstände nicht beide Methoden gleichzeitig benutzen.
JF
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2013 16:56
Ich fasse mal zusammen:

Sofort abschreiben bis 410 €
Pool-Abschreibung: 150-1000 €
oder eben gem. AfA-Tabelle

Habe ich das jetzt so richtig verstanden?
juwer90
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2013 21:24
Man kann sich zu Beginn eines Geschäftsjahres für eine Abschreibungsmethode entscheiden. Diese darf innerhalb des laufenden Geschäftsjahres dann nicht mehr gewechselt werden. Erst zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres darf man sich dann wieder neu entscheiden.

1. Sammelpostenmethode/Poolabschreibung:
0,01€ bis 150€ netto -> Sofortaufwand
150€ - 1.000€ netto -> Poolabschreibung
> 1.000€ netto -> Abschreibung über Nutzungsdauer

2. 410-€-Regel
0,01€ bis 410€ netto -> Sofortaufwand
>410 € netto -> Abschreibung über Nutzungsdauer
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2013 23:33
"0,01€ bis 410€ netto -> Sofortaufwand"

müsste heißen:

0,01€ bis 410€ netto -> Sofortabschreibung am Ende des Jahres (beim Kauf erst über GWG buchen)
V20
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2013 01:41 - Geaendert am: 24.11.2013 01:44
Nach sovielen verschiedenen Beiträgen unter diesem Post bin ich ehrlich gesagt etwas verunsichert...

Ich behalte einfach im Kopf, dass ich bis 150€ einen Sofortaufwand habe und immer mit AVA im Soll buche.
Woher weiß ich denn, ob ich in der Prüfung die 410€ netto (egal ob ust-pflichtig oder ust-frei) beachten muss ???

Wenn ich diese beachten würde, dann müsste ich also im Soll mit GWG buchen und sonst nicht ?

Wie wär‘s, wenn Sie Herr Rrathner eine kleine prüfungsähnliche Aufgabe posten würden als Beispiel, damit das einmal konkret veranschaulicht wird ?

Schönen Abend!
lulu25
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2013 16:07
eigentlich steht immer dran welches verfahren bzw höchstmöglich
lulu25
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2013 16:08
und bei GWG im soll darüber und im Haben einfach über z.B. Bundesbank oder je nachdem wie Erworben
und dann am Jahresende Komplett abschreiben aus GWG raus
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.11.2013 16:14
Die Kreditbank AG kaufte am 16.07.2013 für die Kreditabteilung bei der Einrichungs-AG (Geschäftskundin der Kreditbank AG)
drei Büroschränke zum Preis von insgesamt 1.300,00 EUR inklusive Umsatzsteuer,
Laut AfA-Tabelle sind Büromöbel 13 Jahre zu nutzen. Die Kreditbank AG wendet im Jahr 2013 das Sammelpostenverfahren an.
V20
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2013 23:44 - Geaendert am: 24.11.2013 23:45
Kreditabteilung ist UST-frei, also muss ich Brutto aktivieren.
Betrag ist schon in Brutto angegeben.

1300€ - 119%
---------
5 Jahre teilen, da wir über 1000€ liegen GWG = 260€ als Abschreibungsbetrag!

Wenn es aber um den Buchungssatz geht, muss ich doch IMMER die angegebene Stückzahl 3 und den NETTO-Betrag betrachten, liege ich da richtig?

Also:

1300€ - 119%
1092,44€ - 100% (Netto)
-------------
3 Büroschränke = 364,15€

Ich liege somit über 150€, also buche ich GWG an KKK.

Das heißt dann allgemein: Abschreibungsbetrag mit UST aber Buchungssatz immer Netto betrachten, weil ich durch die Stückzahl rechne, um zu schauen, ob ich AVA, GWG oder BGA nehmen muss.

Stimmt das?
lulu25
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2013 12:50
Die Nettobetrachtung ist wichtig für die Einteilung also:


1300€ - 119%

3 Büroschränke = 364,15€ je Schrank

Ich liege somit über 150€
Laut Aufgabe werden Sammelposten angewendet also muss ich das ganze über 5 Jahre abschreiben.
Abschreibung im 1 Jahr:
1092/5 =218,40 Abschreibung im ersten Jahr
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