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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Pfändung und P-Konto
 
ratlosss
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.10.2013 11:06
Hallo,
leider bin ich aus der Ausbildung seit Anfang 2012 raus und kenne mich null mit dem P-Konto aus, aber vielleicht kann mir jemand helfen und die Frage hilft anderen Azubis womöglich ^^

ch habe am 04.10 erfahren, dass auf meinem Konto eine Pfändung ist vom 04.09. Über diese Pfändung habe ich weder vom ‘Gläubiger‘ noch von der Bank Post bekommen!
Am 04.10 ist mein Lohn eingegangen und ich habe gleich das P-Konto eröffnet, um mein Lohn zu schützen.
Die Beraterin meinte, dass ich also ab Montag wieder über mein Geld verfügen kann, ihre Kollegin hat dies bestätigt.
Leider ist das die selbe Beraterin, die mir damals nach der Ausbildung meinen damals ausgeschöpften Dispo gesperrt hat, nachdem ich das Studium aufgenommen habe und ich 2 Monate ohne einen Cent da stand. Obwohl ich Montagelang ihr hinterhergelaufen bin, um eine Rückführung zu beantragen!! Nie hatte sie Zeit und plötzlich war mein Geld weg und lt Ihrer Aussage damals, wäre ne Rückführung eh zu ‘mühselig‘ gewesen!!!
Deshalb hatte ich ein ungutes Gefühl und habe mal im Internet geschaut und bin auf diese 4 Wochen Frist gestoßen.
Wie verhält sich das in meinem Fall? Pfändung vom 04.09, P-Konto erstellt am 04.10.
Wäre die Frist am 02.10 strenggenommen vorbei gewesen, dann würde am 03.10 eine neue Frist beginnen oder?
Denn das Geld ist ja erst am 04.10 eingegangen, vorher war das Konto leer.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.11.2013 17:38
An deiner Stelle, würd ich das mit dem P-Konto sein lassen, die Pfändung begleichen und in Zukunft darauf achten, dass so etwas nicht passiert. Aus der Praxis weiss ich, dass Viele - vor allem Einkommensschwache und Bezieher von Sozialleistungen - ein P Konto machen, aber dadurch ne Menge Nachteile haben, die sie nicht hätten, würden sie einfach mehr Sorgfalt bei ihren Finanzen walten lassen.
bos92
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.09.2018 17:50
Sollte nach vier Wochen keine Anweisung kommen und der Saldo auf dem Konto ausreichen wird automatisch an den Gläubiger ausgekehrt.
Ein P-Konto ist allerdings auch nur aktiv wie auch eine Pfändung drauf ist. Sobald die Pfändung bezahlt ist funktioniert das Konto wie gehabt ohne Freibeträge.
leoo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.10.2018 17:40 - Geaendert am: 04.10.2018 17:40
Hallo,

die Bank ist zwar gesetzlich verpflichtet, ein Girokonto auf ein P-Konto umzustellen, so fern der Kunde nicht bereits bei einer anderen Bank ein P-Konto unterhält, allerdings bleibt es der Bank vorbehalten, das P-Konto wieder auf ein normales Girokonto umzustellen.
Für die Bank bleibt der Kontoinhaber bonitätsmäßig als Negativkunde, da immer noch ein nicht bezahlter Vollstreckungstitel vorliegt; eine Ratenvereinbarung mit einem Gläubiger steigert nicht die Bonität.

Die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages kann nur erfolgen, wenn beispielsweise unterhaltspflichtige Personen (Kinder, nicht berufstätige Ehefrau/Ehemann, Unterhaltsverpflichtung nicht ehelichem Kind) dazu kommen.
Turid
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.08.2021 11:30
Ich habe auch nur ein P-Konto bei einer Bank in der Nähe bekommen. Das ist wichtig. Alle anderen haben mich abgelehnt!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2021 17:09
Was liegt vor, damit die Bank nur ein P- Konto anbietet?
 

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