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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Rückgabe von Immobilienfonds
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.07.2013 10:13 - Geaendert am: 17.07.2013 13:22
Anteile geschlossener Immobilienfonds kann man nicht zurück geben.
Wie ist die Rückgabe offener Immobilienfonds geregelt?
Cheyenne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.07.2013 11:17
Anteile von Immobilienfonds konnten bis zu dem 31.12.2012 jederzeit zurück gegeben werden, außer der Fonds wurde geschlossen. Bei unzureichender Liquidität oder bei drohender Wertminderung der Immobilien kann die Fondsgesellschaft einen Fonds laut Gesetz maximal zwei Jahre schließen. Im Jahr 2011 wurde das Investmentrecht geändert. Die jederzeitig e Verfügbarkeit gilt nur noch bis zum Ende des Jahres 2012. Ab dem Jahr 2013 gelten
- eine Mindesthaltedauer von 2 Jahren
- eine einjährige Kündigungsfrist
- eine Ausnahme gilt bei Rückgabe von Fondsanteilen mit Beträgen bis 30.000 EUR im Halbjahr. Sie können weiterhin täglich zurückgegeben werden.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.07.2013 13:17 - Geaendert am: 17.07.2013 20:40
Danke für die schnelle Antwort!

Habe ich das richtig verstanden?

Anteile eines offenen Immobilienfonds können bis 30.000 € innerhalb von 6 Monaten jederzeit zurück gegeben werden.
Will der Anleger mehr als 30.000 € pro Kalenderhalbjahr zurückgeben, muss die Rückgabe 1 Jahr vorher gekündigt werden.Die Kündigung kann bereits innerhalb der zweijährigen Mindesthaltefrist ausgesprochen werden.
Cheyenne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.07.2013 14:18 - Geaendert am: 18.07.2013 15:32
In einem halben Jahr können Fondsanteile in einem Wert von 30.000 EUR täglich zurück gegeben werden. Die Fondsanteile müssen mindestens 2 Jahre gehalten werden, eine Kündigung kann also auch schon nach dem ersten Jahr ausgesprochen werden, damit die Anteile direkt nach dem zweiten Jahr verkauft oder zurück gegeben werden können.
So hab ich das verstanden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.07.2013 20:31 - Geaendert am: 17.07.2013 20:39
Richtig ist:
Die Kündigung kann bereits innerhalb der 24-monatigen Mindesthaltefrist ausgesprochen werden.

Falsch ist:
30.000 EUR täglich

§ 80 c Investmentgesetz
(3) Anteilrückgaben sind, soweit sie 30 000 Euro pro Kalenderhalbjahr für einen Anleger übersteigen, bei Immobilien-Sondervermögen erst nach Ablauf einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten möglich. Der Anleger hat mindestens den seiner Rückgabeerklärung entsprechenden Anteilbestand durchgehend für die gesamten 24 Monate nachzuweisen, die dem verlangten Rücknahmetermin unmittelbar vorausgehen. Der Nachweis kann durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis der Anteilinhaberschaft durch die depotführende Stelle oder auf andere in den Vertragsbedingungen vorgesehene Weise geführt werden.

(4) Soweit Anteilrückgaben 30 000 Euro pro Kalenderhalbjahr für einen Anleger übersteigen, sind sie unter Einhaltung einer Rückgabefrist von zwölf Monaten durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft zu erklären. § 116 Satz 4 bis 6 gilt entsprechend; die Vertragsbedingungen können eine andere Form für den Nachweis vorsehen, dass die Rückgabe in Einklang mit Satz 1 erfolgt.
Cheyenne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.07.2013 15:33
Mit dem Vermerk "Täglich" habe ich gemeint, dass der Anleger das jeden Tag tun kann und nicht 30.000 EUR am Tag.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.07.2013 21:58
Danke für die wertvollen Antworten.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.07.2013 17:11
Hinweis auf das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) und der Änderung ab 22.07.2013:
betrifft neu erworbene Anteile an offenen Immobilienfonds
=> Anleger können weiterhin offene Immobilienfonds börsentäglich erwerben.
=> Eine Rückgabe von Anteilen ist nach 12-monatiger Rückgabeankündigungsfrist möglich. Angekündigte Rückgaben sind nach wie vor unwiderruflich. Weiterhin ist ab Kaufzeitpunkt eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten zu berücksichtigen.
=> Freibeträge zur börsentäglichen Verfügbarkeit bestehen nicht!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.07.2013 17:53 - Geaendert am: 24.07.2013 17:55
Freibetrag in Höhe von 30.000 € pro Halbjahr entfällt für Anteile, die nach dem 21.07.2013 gekauft werden
.
http://www.bvi.de/fileadmin/user_upload/Kapitalanlagen/Zusammenfassung_RueckgaberegelungenOIF_auf_einen_Blick.pdf
 

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