Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 31
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Anlageberatung mit Vertretungsberechtigten
 
bekru84
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.05.2013 11:27
Was ist in der Anlageberatung (WpHG) mit Vertretungsberechtigten zu beachten?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.05.2013 19:32
Vertretungsberechtigte können sein
- Eltern
- Vorstand einer AG
- Geschäftsführer einer GmbH

Sind diese Personen gemeint?
bekru84
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.05.2013 14:12
Ja. Bsp.: Ein Ehepaar, jeder hat ein Depot und der jeweilig andere Ehegatte hat Einzelverfügungsbefugnis. Der Mann will im Depot der Ehefrau Umschichtungen tätigen. Was ist zu beachten?
hoecker
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.05.2013 10:54
Sicherlich muss dass Risikoprofil was für die Ehefrau hinterlegt ist auch bei der Umschichtung beachtet werden, denn man darf z. B. in einem risikoarmen Depot dann keine zu hohe Aktienquote nach der Umschichtung erreichen.

Ausserdem sollte geprüft werden, ob der Vertreter die entsprechenden Erfahrungen mit den zu kaufenden Wertpapieren hat bzw. die entsprechende WphG-Aufklärung durchführen.

Bei bestimmten Assetklassen wie Optionsscheinen, sollte es so sein, dass eine Umschichtung nicht möglich ist, ohne Depotinhaber und Vertreter entsprechend zu beraten und jeweils eine Unterschrift einzuholen.
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse