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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Steuersatz
 
EUREX
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.05.2003 18:12
Hi @ all,

auch wenn das Thema Steuern die Gemütern erhitzen kann (siehe Ökosteuer),
kann mir jemand den Unterschied zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz griffig erklären?
Wäre sehr dankbar.

Cu,
EUREX
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.05.2003 23:52
Da jeder Steuerpflichtige einen Steuerfreibetrag hat, wird der durchschnittliche Steuersatz immer niedriger als der Grenzsteuersatz sein.

Beispiel:
Wer einen Grenzsteuersatz von 30 % hat, wird einen durchschnittlichen Steuersatz von ca. 20 % haben.
Bedeutung:
Für den letzten verdienten Euro zahlt dieser Steuerpflichtige 0,30 Euro Steuer. Da er einen Steuerfreitrag hat, zahlt er für den Grundfreibetrag keinen Cent Steuern, im Durchschnitt zahlt er 20 % Steuern.

Aus Gabler- Wirtschaftslexikon:
Der Grenzsteuersatz gibt die Erhöhung der Steuerbelastung (in Euro oder %) an, der infolge einer Erhöhung des bisherigen steuerbaren Tatbestands um eine zusätzliche Einheit resultiert.

Der Durchschnittsteuersatz bezeichnet somit die Belastung der gesamten Besteuerungsmenge.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.05.2003 00:59
Man muss den Durchschnitts- und den Grenzsteuersatz (Spitzensteuersatz) unterscheiden.
Der Durchschnittssteuersatz ist niedriger als der Grenzsteuersatz.
Für die Anlageberatung ist der Grenzsteuersatz von Bedeutung! Bei steuersparenden Kapitalanlagen kommt es allein auf den individuellen (!) Grenzsteuersatz an. Man muss daher unbedingt prüfen, ob der Spitzensteuersatz, der in Prospekten zugrunde gelegt wird, auch tatsächlich erreicht wird.

Beispiel:
Bei einem zu versteuernden Einkommen eines Ledigen von 75.000 Euro und der daraus resultierenden Einkommensteuer 2002 (ohne Solidaritätszuschlag) in Höhe von 26.505 Euro beträgt der DURCHSCHNITTSSTEUERSATZ 35,34 Prozent.
Der Spitzensteuersatz ist der höchste Steuersatz, der bei der Einkommensteuer zur Anwendung kommt. Derzeit sind es 48,5 Prozent. Bei Ledigen wird 2002 der Spitzensteuersatz bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 55.008 Euro, bei Verheirateten von 110.016 Euro erreicht.
Der Grenzsteuersatz ist quasi der persönliche Spitzensteuersatz eines bestimmten Steuerzahlers. Bei einem zu versteuernden Einkommen eines Verheirateten von 75.000 Euro liegt der GRENZSTEUERSATZ - bezogen auf die letzten 5.000 Euro - bei 38,77 Prozent. Das heißt: Mindert ein verheirateter Steuerzahler sein steuerpflichtiges Einkommen von 75.000 Euro um 5.000 Euro, beträgt die Steuerersparnis 1.938,50 Euro. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
EUREX
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.05.2003 08:10
VIELEN, VIELEN DANK!!

EUREX
 

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