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Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Legitimationsprüfung bei juristischen Personen
 
nistri
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.05.2003 11:47
Hi alle zusammen,

hab da mal ne Frage zu Legi bei juristischen Personen:

Bei mir steht, dass sie sich anhand von dem HR-Auszug legitimieren, zusätzlich aber noch die persönliche Legi der Vertretungsberechtigten benötigt wird.

Auf nen anderem Auszug steht folgendes:
"...sind die Vertreter einer juristischen Person in ein amtliches Register eingetragen, so ist, da sie nur für die juristische Person handeln, deren persönliche Legitimation bei Eröffnung eines Geschäftskontos nicht erforderlich. Denn alle für die Legitimation der Gesellschaft oder des Vereins erforderlichen Angaben sind aus dem amtlichen Register ersichtlich."

Was ist denn nun richtig???
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.05.2003 12:35
Man unterscheidet juristische Personen
des privaten Rechts (z.B. Kapitalgesellschaften, e.V.) und des öffentlichen Rechts (Gebiets- oder Personenkörperschaften).

=> Bei einer Kapitalgesellschaft wird allgemein zur Legitimation einer beglaubigter Registerauszug neueren Datums und die persönliche Legitimation des Antragstellers gefordert.
=> Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden meist Satzungen, Rechtsverordnungen, Gesetze usw. zugrunde gelegt sowie eine persönliche Legitimation der Vertretungsberechtigten, die den Kontoeröffnungsantrag stellen.

Aber:
Die Ausnahmen von der Pflicht zur Legitimationsprüfung regelt der Anwendungserlass (AEAO) zur AO (§ 154), z.B. für Vollmachten für Geschäfts- und Behördenkonten (Vertreter juristischer Personen des ö.R. oder Personen, die in öffentlichen Registern als Vertreter eingetragener Unternehmen oder Personen registriert sind).
vgl. AEAO zu § 154 AO: http://steuerlinks.de/download/AEAO.pdf
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.05.2003 13:38
bei einer juristischen Person reicht die Bezugnahme auf ein öffentliches Register aus. Da eine OHG keine juristische Person ist, müssen alle Vertretungsberechtigten legitimiert werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.05.2003 20:11
Wie wollen Sie wissen, ob der Geschäftsführer oder der Prokurist einer GmbH vor Ihnen sitzt oder ein Gauner?
nistri
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.05.2003 14:15
Das ist mir schon klar, dass ich ja irgendwie prüfen muss, ob er der Prokurist ist oder nicht! Und zwischen Theorie und Praxis ist ja eh ein Riesenunterschied, oder?
(Außerdem kann ich den Ausweis ja verlangen, aber ich brauche die Daten dann nicht notieren und im PC abspeichern!)

Aber Danke an alle für die Antworten! Hat mir weitergeholfen!
DavedEpi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.05.2003 15:39
@nistri

Ich weiß zwar nicht, ob du Dir schon mal ein Firmenkonto angesehen hast, aber es ist aufjeden Fall notwendig (es besteht eine gesetzliche Pflicht nach §154 AO), jeden Verfügungsberechtigten und die gesetzlichen Vertreter zu legitimieren (d.h. Aufnahme und Speicherung in geeigneter Form der Daten). Denn bei einen MDJ Konto muss auch die Leg.prüfung der Eltern geschehen!!!
nistri
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.05.2003 20:19
@DavedEpi

Klar hab ich mir das schonmal angesehen. Und bei uns ist es eh so, dass man für jede Verfügungsberechtigte Person einen Kundensatz anlegen muss. Folglich ist also auch die Legi zu speichern.

Allerdings stand das halt wirklich so in den Unterlagen, die eigentlich hoch aktuell sein sollten! (???)
Und wie schon gesagt: evt. ist es ja theoretisch so, dass ich die persönliche Legi nicht erfassen bräuchte! Aber praktisch würde ich das auf jeden Fall tun!
JnG
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.04.2004 16:56
Ich sitze hier gerade vor eine für das Jahr 2003/2004, aktuellen..., konv. Aufgabe, deren Musterlösung besagt, Bevollmächtigte dieses Firmenkontos (hier Gmbh Co. KG) müssten sich nicht legitimieren, sondern nur die HR-Auszüge würden reichen. Wers glaubt... (und dafür habe ich gezahlt, verdammt)

- Bei Handlungsvollmacht bringt das ja wohl eher gar nichts.
- Lt. 154AO kann [aber wird wohl nie der fall sein] die Legi entfallen, wenn a) min 5 Pers des Unternehmens in einem öffentlichen Register eingetragen sind oder wenn b) für min 5 Verfügungsberechtigte bereits eine Legi durchgeführt worden ist.
[bei der Aufgabe waren es nur 4, abgesehen davon, dass das nun wirklich in einer Übungsaufgabe Haarspalterei ist]

MfG
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.04.2004 17:14 - Geaendert am: 08.04.2004 17:20
In welcher Prüfung wurde dies gefragt?


Nur Personen, die schon Kunden sind, müssen sich nicht mehr gesondert legitimieren.
JnG
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.04.2004 17:01
Das was ich hier habe, ist keine IHK-Prüfung, sondern der - zumindest bei mir - erfolgreiche Versuch, Aufgaben zu generieren, die niemand brauch und dann zu verkaufen. :)
azubiwsf
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.04.2004 17:23
eine person die bereits im hr eingetragen ist braucht sich theoretisch nich nochmal pers. zu legitimieren. denn das hr genießt öffentlichen glauben doch zur eigenen sicherheit ist die persönliche legitimation unumgänglich.
 

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