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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Konto ohne Schufa
 
Spkkaufmann
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.06.2002 12:43
1)Kann ein Konto für einen Minderjährigen eröffnet werden , wenn die Eltern der Schufa -Meldung nicht zustimmen?
2)Wie kann ich den Eltern die Meldung schmackhaft ( Sperren minderjährig ,keine EC-Karte,etc. bestehen ja auch mit Meldung)?
Gecko
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.06.2002 12:46
is doch bankintern wie das gemacht wird...

kannst ja ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen oder halt n´normales Sparkonto
Spkkaufmann
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.06.2002 13:25
Bei uns gibts da noch keine Reglung drüber.
Nun fehlen uns die Argumente das die Eltern die Schufa unterschreiben

Rang: IPO

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Verfasst am: 24.06.2002 14:15
Hi!

Als erstes wäre es mal interessant zu wissen, warum sie nicht unterschreiben wollen.
Das hat doch keinerlei Nachteile. Ich denke zumindest nicht das das Kind etwas zu verbergen hat.

Sind sie denn umfassend über die Schufa aufgeklärt worden (oder sind es Kunden die GANZ GENAU wissen was Schufa bedeutet... ;->)?

mfG
Max

Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.06.2002 14:19
Also ich würde ein Guthabenkonto eröffnen die musst du der Schufa ja nicht melden.
Wenn der Mindeerjährige dann 18 ist und einen Dispo will wird er sich das mit der Schufa überlegen und dann selbst unterschreiben.

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.06.2002 14:47
Bei Konten für minderjährige muss KEINE Schufa Einwilligung vorliegen, da das Konto sowieso nicht ins Soll rutschen darf. Schaut euch die
Kontoeröffnungsunterlagen mal an.
Gruss

Rang: IPO

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Verfasst am: 24.06.2002 14:55
@Sky

Die Meldung an die Schufa hängt doch aber nicht zwangsläufig mit einer überziehung des Kontos zusammen.
Wir melden sogar die Girokonten für jedermann.
Bei der Schufa geht es doch auch darum sich allgemein ein bild von den Kunden machen zu können. Sonst eröffnet einer 10 Konten für jedermann und keine Bank weiß etwas von der anderen. Und das ist ja nicht Sinn der Sache.
Aber noch eine Frage. Ich bin zugegebenermaßen zu faul, mir nen Kontoeröffnungsantrag zu holen. Was steht denn da drin, auf das Du anspielst?

mfG
Max


Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.06.2002 15:08
Schufa ist für die Kreditwürdigkeit da und da ein minderjähriger sowieso keinen Kredit bekommt, brauch ein Girokonto auch nicht gemeldet werden solange er/sie nicht 18 wird.

´Lebe lang und erfolgreich


Rang: IPO

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Verfasst am: 24.06.2002 15:13
Bei uns werden die Konten mit 14 manuell nachgemeldet. Obwohl bis 18 nicht überzogen werden darf.

mfG
Max

Christiane
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.06.2002 16:32
Bin ich froh, dass ich das Problem nicht habe - wir sind nicht an die SCHUFA angeschlossen!
Melanie1981
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.06.2002 17:15
Wie ist das wenn ein KI nicht an die Schufa angeschlossen ist und man in der mündlichen eine Kontoeröffnung hat?
Muss man dann nicht auf die Schufa eingehen? Es kann ja sein das die Prüfer das nicht wissen und es als negativ ansehen, wenn man nicht darauf eingeht.
Was meint Ihr?

Lieber Gruß
Melanie

Alpha182
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.06.2002 10:59
Darf man Minderjährige überhaupt der Schufa melden?

Bei uns im HAus ist das nämlich nicht statthaft!
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.06.2002 11:31 - Geaendert am: 25.06.2002 11:32
Die Kontoeröffnung eines Minderjährigen darf nicht an die Schufa gemeldet werden, weil die Bank bis zur Volljährigkeit des Kunden kein berechtigtes Interesse hat, Schufa-Abfragen vorzunehmen. Es kann keine EC- oder Kreditkarte ausgegeben werden, dem Kunden darf kein Überziehungskredit eingeräumt werden, usw.

In der Praxis wird es bei uns im Hause wie folgt gehandhabt: Online-Eröffnung des Kontos per PC. Mit der Eingabe des Geburtsdatums wird das Programm automatisch so gesteuert, dass keine Eröffnungsmeldung an die Schufa weitergeleitet wird. Die Option Schufa-Einwilligung bzw. Widerspruch muss dennoch angegeben werden, ein entsprechender Ausdruck wird ausgegeben.

Grundsätzlich wird die Einwilligung gewählt. Der Jugendliche und beide Elternteile unterschreiben uns das Formular. Es wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass bis zum 18. Lebensjahr keine Meldung oder Abfragen erfolgen (o.g. Grund). Vorteil ist, dass bei Volljährigkeit keine Schufa-Einwilligung mehr eingeholt werden muss.
AT
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.06.2002 11:33
mal eine ganz bescheidene Frage: Warum machst Du für den Minderjähringen überhaupt eine Schufameldung?!?!
Leuchtet mir ned gerade ein.... ist doch zur allgemeinen Kreditsicherung und da kann ein minderjähriger schlecht bei der Schufa negativ drin stehen.

Wird bei uns im hause generell nicht gemacht: unnötige Kosten und hat sowieso keinen Effekt!
 

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