P-Konto |
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Verfasst am: 18.01.2012 15:34 |
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Hallo,
ich habe morgen mündliche Prüfung und habe mich gefragt ob es auch möglich wäre einen P-Konto-Fall zu ziehen.
Wenn ja, wie geht man dann am besten vor?
Welche Fragen stellt man?
MfG
Miroslav Hose |
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Verfasst am: 18.01.2012 15:48 |
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Möglich wäre es, allerdings nicht wirklich ausfüllend für die gesamte Zeit. Denke das wäre wenn eher in einer Kombination bei Neueröffnung eines Girokontos oder Ähnliches.
Mögliche Fragen:
Bis zu welchem Betrag greift der Schutz des P-Kontos.
Wieviel Geld kann ich jeweils in den nächsten Monat "mitnehmen" ohne abzuheben?
Was passiert wenn ich kein P-Konto habe?
Kostet mich das P-Konto was?
etc... |
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Verfasst am: 18.01.2012 15:51 |
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Ok danke.
Und was für Fragen könnte ich in der Infortmationsphase an den Kunden stellen? |
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Verfasst am: 18.01.2012 15:58 |
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Ich würde durchaus fragen, wie es zur möglichen Pfändung kam!
Dabei würde sich durchaus auch der Vermögenshintergrund rausstellen!
Bzw. fragen warum der Kunde das Konto gerade bei der Sparkasse zum Beispiel eröffnen will!
Alles weitere würde sich meiner Meinung nach spontan ergeben! |
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