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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Abrechnung bei Aktienverkauf
 
sultan2011
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.12.2011 12:45 - Geaendert am: 12.12.2011 12:49
Ein Kunde spekulliert auf Kursgewinne.
Er hat für 10.000 Euro Aktien gekauft.
Stk Preis 1,45 EUR.
Nach 30 Tagen verkauft er die Aktien für 2,10 Euro.

Mit welcher Gutschrift kann er rechnen?
Freistellungsauftrag liegt in voller Höhe vor (ledig; 801 Eur)

Wer hat ne Lösung für mich??

bin nur unsicher wg FSA. Kann er herangezogen werden?
Ich meine ja, aber vielleicht kann jemand ja bestätigen.

Danke
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2011 13:28
Verlustverrechnungskonto Aktien und FStA wird berücksichtigt.
DirrtyGrinch
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.12.2011 14:06
2,10 - 1,45 = 0,65 EUR Gewinn pro Aktie

0,65 EUR Gewinn * 10000 (Anzahl der Aktien) = 6500 EUR

6500 EUR Kursgewinn - Verlustrechnungstopf (in diesem Fall 0 EUR) - 801 EUR (Freistellungsauftrag) = 5699 EUR

5699 EUR (steuerpflichtig) * 25% (Abgeltungssteuer) = 1424,75 EUR * 5,5% (Solidaritätszuschlag) = 78,36 EUR

6500 - 1424,75 - 78,36 = 4996,89 EUR Gutschriftsvertrag
Nina90
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.12.2011 14:12
Hi!

Der Gutschriftsbetrag lautet 19496,89 €.

10000 * 2,10 € = 21000 €

Abzüge in Höhe von 1503,11 €. (Kapitalertragssteuer und Soli auf 5699 €)

--> 21000 - 1503,11 = 19496,89 €
edax1984
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2011 14:39
@ Herrmann

Aktiengewinne sind doch auch mit anderen Verlusten verrechenbar, oder nicht?
also muss auch noch der allgemeine Verlusttopf beachtet werden. Auch wenn beides in dieser Fragestellung ja nciht angegeben war.
DirrtyGrinch
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.12.2011 14:40
Nina hat Recht, habe einzig den Gewinn ausgerechnet und nicht nochmal in den Bezug gesetzt!
Aber das erklärt sich ja von selber ^^
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2011 17:56
Ein Veräußerungsgewinn aus Aktiengeschäften wird wie folgt verrechnet bzw. erfasst:
1. Verrechnung mit dem Aktienverlustverrechnungstopf

wenn Rest bleibt
2. Verrechung mit dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf

wenn Rest bleibt
3. Belastung des Freistellungsauftrages

wenn Rest bleibt
4. Berechnung von KESt, SolZ und ggf. KiSt
 

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