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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Frage 4 zu Wiso
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R3vilo
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2011 11:51
Die Frage war welches Rechtsgeschäft kann ein der 17 Jährige Timo ohne die Zustimmung der Eltern abschliessen...

Verrückt:

http://www.bafin.de/cln_152/nn_723406/SharedDocs/FAQ/DE/Verbraucher/Versicherungen/AbschlussBeendigung/Abschluss__02.html

er darf wohl einen versicherungsvertrag zur Altersvorsorge abschliessen im Rahmen des taschengeldparagraph, also ist die Antwort 3 richtig?
Finance
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2011 12:06 - Geaendert am: 24.11.2011 12:10
"... Verträge mit Minderjährigen sind wirksam, wenn diese mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – geschlossen worden sind ..."

Damit ist die Antwort doch definitiv nicht korrekt.

EDIT:

Gerade gelesen, worauf du womöglich hinaus wolltest

"... Unter den Voraussetzungen des § 110 BGB (Taschengeldparagraph) können von einem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen (siebtes bis siebzehntes Lebensjahr) Versicherungsverträge wirksam abgeschlossen werden, wenn die Prämienzahlung mit Mitteln bewirkt wird, die dem Minderjährigen zur freien Verfügung stehen. Dies ist eine Frage des Einzelfalls. Diese Frage sollte bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem Versicherer abgeklärt werden. ..."

Das klingt zwar soweit schön und gut, aber dann müsste man in der Aufgabenstellung in der Annahme sein, dass dem 17-jährigen diese Mittel zur Verfügung stehen, das wäre aber eine Annahme und wurde so in der Aufgabenstellung nicht konkret beschrieben.
R3vilo
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2011 12:09
letzter Absatz:

Unter den Voraussetzungen des § 110 BGB (Taschengeldparagraph) können von einem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen (siebtes bis siebzehntes Lebensjahr) Versicherungsverträge wirksam abgeschlossen werden, wenn die Prämienzahlung mit Mitteln bewirkt wird, die dem Minderjährigen zur freien Verfügung stehen. Dies ist eine Frage des Einzelfalls. Diese Frage sollte bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem Versicherer abgeklärt werden.
sunny2005
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2011 12:10
Was ist den die Richtige antwort bei der 4?
Kann mich leider nicht mehr an die Lösungsmöglichkeiten erinnern.

Lg
Finance
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2011 12:10
Ich habe meinen letzten Beitrag editiert, siehe oben :-)
Finance
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2011 12:11
Die richtige Lösung war soweit ich weiß der Kauf eines Bahntickets für den Weg zur Ausbildungsstelle (weiß den genauen Wortlaut nicht mehr)
R3vilo
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2011 12:13
Natürlich, aber falsch ist diese Antwort meiner Meinung nach trotzdem nicht, weil die Fragestellung war welche Rechtsgeschäfte kann er abschliessen ohne Zustimmung der gesetzlichen vertreter...ich hatte auch 4 nehmen sollen...
Versuchen anzufechten kann man es :)
Finance
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2011 12:16
Ich denke mal der feine Unterschied ist, dass die eine Lösung wahrscheinlich allgemein gültig ist und deine Lösung mit der Versicherung eben nur unter bestimmten Vorraussetzungen.

Aber anfechten kannst du es ja ruhig trotzdem, mehr als, dass es abgelehnt wird kann ja nicht passieren. :-)
Capa89
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2011 15:25
hi habt ihr vielleicht noch ein paar der anderen antworten im kopf?

also außer bahnticket und versicherung?
Reve
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2011 16:12
Eine weitere Antwort war noch das Handy mit Vertrag. Das zwar in den Taschengeldparagraphen fällt, aber mit dem Abschluss eines Vertrages wieder rausfällt.
Die richtige Antwort war das Bahnticket da es mit dem Ausbildungsverhältnis direkt zusammenhängt.
Capa89
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2011 16:54 - Geaendert am: 24.11.2011 16:55
ich fragte nur weil ich mich zwischen zweien nicht entscheiden konnte weil ich beide richtig, oder ich sag mal eher für richtiger empfand als die anderne antworten. und wenn ich die andere antwort auch noch höre weiß ich für welches ich mich entschieden hatte ^^
Sky2010
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2011 16:58
die lösungsmöglichkeiten waren
1. Abschluss Ausbildungsvertrag
2. Abschluss Kreditvertrag für eigenes Autos
3. Abschluss einer Lebensversicherung zur Altersvorsorge
4. Kauf einer Jahresfahrkarte für Nahverkehr für den Weg zur Ausbildungsstätte
5. Kauf neues Handy mit Vertrag
Capa89
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2011 17:08
mhh dann habe ich wohl 4 genommen^^

danke dir !
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2011 17:44
Was stand denn in der Aufgabenstellung? Taschengeld? Dann kann er nur die Nummer 4 machen, sonst gar nichts.

Für Lebensversicherungen gelten besondere Bedingungen, hier greift § 110 BGB nicht.
R3vilo
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2011 20:57
Wieso fällt die Lebensversicherung nicht unter den Taschengeldparagraph...der Link ist immerhin von der Bafin und da ist mir nicht ersichtlich das Lebensversicheungen ausgeschlossen sind!

Unter den Voraussetzungen des § 110 BGB (Taschengeldparagraph) können von einem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen (siebtes bis siebzehntes Lebensjahr) Versicherungsverträge wirksam abgeschlossen werden, wenn die Prämienzahlung mit Mitteln bewirkt wird, die dem Minderjährigen zur freien Verfügung stehen. Dies ist eine Frage des Einzelfalls. Diese Frage sollte bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem Versicherer abgeklärt werden.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2011 23:12 - Geaendert am: 24.11.2011 23:35
Weil man die Genehmigung des Familiengerichts braucht, wenn man als Minderjähriger eine Lebensversicherung abschließt.

Die Rechtssprechung sagt, dass eine LV, die ein Minderjähriger ohne Zustimmung des Gerichts abgeschlossen hat, erst wirksam wird , wenn der Minderjährige innerhalb eines Jahres nach der Volljährigkeit nicht kündigt.

Nichts anderes sagt der Bafintext, denn er geht davon aus, dass die Zustimmung erfolgt ist.
In euer AP ist aber gefragt, welches Rechtsgeschäft er alleine abschließen kann und eine LV kannst du nicht alleine abschließen.

Schau dir § 1643 Abs. 1 BGB i.V.m 1822 Nr. 5 an. Ohne Zustimmung des Gerichts ist der Vertrag unwirksam.

Du kannst nicht einfach den § 110 BGB pauschal anwenden.

Das lernst du noch, falls du studieren solltest.

Ich studiere Recht ;) Nimms so hin, dass der Taschengeldparagraph hier nicht angewendet werden kann.

Edit: Um es dir einfacher zu erklären:

Beim Kaufvertrag( § 433 BGB) sind die Willenserklärungen eines Minderjährigen schwebend unwirksam, wenn er nicht die vorherige Einwilligung des gesetzlichen Vertreters hat, § 107 BGB oder der Vertreter den Vertrag nachträglich genehmigt, § 108 BGB.

Dann kann der § 110 BGB greifen und der Vertrag wird gültig, wenn der Minderjährige diesen Vertrag mit eigenen Mitteln oder Mitteln erfüllt, die ihm vom Vertreter zur Verfügung gestellt oder mit dessen Einverständnis genehmigt worden sind.

Bei der LV ist der Vertrag ohne Zustimmung vom Familiengericht jedoch nichtig.

Siehst du den Unterschied? Bei schwebend unwirksamen Verträgen kann der Vertrag noch geheilt werden.
vampi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2011 02:53
hallo,
mein freund studiert jura und er meint auch , dass nr. 4 richtig ist.

zwar können unter bestimmten bedingungen minderjährige auch versicherungen abschließen ohne jegliche zustimmung ,aber das ist bei der lebensversicherung nicht der fall. siehe wie schon von anderen erwähnt § 1643 Abs. 1 BGB i.V.m § 1822 Nr. 5 BGB

§110 findet nämlich nur anwendung, wenn der minderjährige die leistung mit eigenen mitteln oder mit mitteln die ihm vom vertreter zu diesem zweck zur verfügung gestellt worden sind , bewirkt UND ZWAR SOFORT UND IM VOLLEN UMFANG.

beispiel: Tom 16 Jahre geht in ein TV-Geschäft und kauft von seinem frei verfügbaren Taschengeld ein TV für 500€. Er vereinbart mit Verkäufer V , dass er heute 450 bezahlt und morgn die restlichen 50€. ----> Der Vertrag ist unwirksam, denn Tom muss SOFORT die VOLLE LEISTUNG erbringen.

MERKE: §110 greift nur wenn die leistung SOFORT und VOLLSTÄNDIG bewirkt wird. monatliche Beitragszahlungen sind daher nicht vom §110 erfasst auch wenn die beiträge vom taschengeld bezahlt werden.

deshalb ist nr 4 richtig.
man kann davon ausgehen, dass er die jahreskarte von seinem taschengeld bezahlt hat.

das taschengeld wird höchstwarscheinlich ein teil von seiner ausbildungsvergütung sein, der ihm von den eltern zur freien verfügung gegeben wird.

Letztlich ist die Frage aber dermaßen schlecht formuliert, dass eine Anfechtung vielleicht Erfolg hat. Ein Hinweis in der Antwort Nr. 4 , dass ihm das Geld zur freien Verfügung stand wäre eigentlich nötig gewesen.
aljudica
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.12.2011 17:03
Ich bin der Meinung, dass keine der Aussagen richtig ist. Die Jahreskarte kann der Azubi nicht ohne Zustimmung der ges. Vertreter kaufen, da das Ausbildungsverhältnis nicht unter den § 113 BGB fällt (Ausbildungsvertrag ist kein Arbeitsvertrag).
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.12.2011 18:46
Wenn er die Leistung mit eigenen Mitteln bewirkt, dann ist das Rechtsgeschäft gültig, § 110 BGB.
Bei einer Jahreskarte handelt es sich um ein einmaliges, unmittelbares Rechtsgeschäft. Wenn es eine mehrmals wiederkehrende Verpflichtung wäre, dann braucht er die Zustimmung der Eltern.
DirrtyGrinch
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.12.2011 11:21 - Geaendert am: 09.12.2011 11:22
Wie wir alle wissen, zahlt man bei der Bahn ab 15 Jahren den vollen Preis, den auch Erwachsene zahlen.
Der vermeindliche Minderjährige wird hier ab 15 Jahren einem vollgeschäftsfähigen Erwachsenen gleichgestellt, sofern er keine "außergewöhnlichen" Geschäfte tätigt.
Die Fahrkarten zum Arbeitsplatz sind gewöhnliche Geschäfte und sind somit richtig!
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