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Fragen über Fragen
 
PhilPlauen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2011 21:44
Hallo,

bei der Einsicht in die Ergebnisse sind bei mir so einige Fragen aufgetreten:

Frage Aufgabe 3:

Wenn ich die Zinsen aus dem abgezinsten Sparbrief in meine Rechnung einbeziehe, komme ich über 5.000 Euro. Dementsprechend ist das doch anzeigepflichtigt. Oder nicht?
Da habe ich die 4.

Frage Aufgabe 4:

Halte ich für anfechtbar, im Internet ist nachzulesen, dass man einen festen Wohnsitz brauch UND einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Dementsprechend habe ich die 2.

Frage Aufgabe 7:

Hier habe ich 21 an 52. Ist das nun komplett falsch?

Frage zu 42 bzw. 43:

Ich habe das Ergebnis bei Aufgabe 42 falsch, somit habe ich die 43 auch falsch. Der Rechenweg stimmt aber bei Aufgabe 43. (bei 42 habe ich 9497,93, bei 43 211,07) Kann ich da mit einem Folgefehler rechnen?


Freundliche Grüße
quh1
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2011 22:03
Also zur 3. Aufgabe:
Es heißt, dass die "bis zum Zeitpunkt des Todes" angefallenen Zinsen draufzurechnen sind. - dafür hast du in der aufgabe gar keine angaben, wie hoch die verzinsung ist - und bis zu dem zeitpunkt sind keine zinsen angefallen, weil du die erst am ende ausbezahlt bekommst.

Aufgabe 4 sehe ich genauso wie du - ich hab da auch die 2.

und zu aufgabe 43: da bekommst du auf jeden fall nen punkt, wenn du richtig gerechnet hast - die gucken immer, ob du dann mit dem falschen ergebnis die richtige rechnung gemacht hast.

liebe grüße
wieauchimmer
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2011 12:51
Aufgabe 3:
Das tut doch nichts zur Sache. Da ein Vertrag zugunsten Dritter vorliegt, muss dieser gemeldet werden. #5
Aufgabe 4: Keine Ahnung, lt. Wikipedia Aufenthalt ODER Wohnsitz. Ist halt blöd, wenn es woanders mit UND dort steht.

Aufgabe 7: Habe auch 21 an 52. Haben das immer so in der Schule gerechnet. KK - Kontoführungsgebühren -> sonst. betriebl. Erträge 52.

Folgefehler gibt es soweit ich weiß nicht.
magi1987
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2011 13:12
Du sprichst mir aus der Seele, wir haben auch immer eine Rückbuchen der Zinsen gemacht, deshalb hab ich das auch so!
Glory
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2011 18:57
Zu 3:
Vertrag zu gunsten Dritter muss immer gemeldet werden -> 5

Zu 4:
5. Gebietsansässige:
natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Wirtschaftsgebiet, juristische Personen
und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung im Wirtschaftsgebiet; Zweigniederlassungen
Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet gelten als Gebietsansässige, wenn sie hier ihre Leitung haben und
für sie eine gesonderte Buchführung besteht; Betriebsstätten Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet gelten als
Gebietsansässige, wenn sie hier ihre Verwaltung haben;

das ist direkt aus dem entsprechenden Gesetz. Seht ihr da irgendwo ein NUR oder ein UND?!?!?!

Zu 7:
Kontoführungsgebühren sind Provisionen...
Musst ich mir auch einprügeln...

und zur bewertung von Folgefehlern kann ich nix sagen sry^^

Greetz Glory
wieauchimmer
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2011 19:00 - Geaendert am: 29.09.2011 19:01
Zitat Glory
"Zu 4:
5. Gebietsansässige:
natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Wirtschaftsgebiet, juristische Personen
und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung im Wirtschaftsgebiet; Zweigniederlassungen
Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet gelten als Gebietsansässige, wenn sie hier ihre Leitung haben und
für sie eine gesonderte Buchführung besteht; Betriebsstätten Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet gelten als
Gebietsansässige, wenn sie hier ihre Verwaltung haben;

das ist direkt aus dem entsprechenden Gesetz. Seht ihr da irgendwo ein NUR oder ein UND?!?!?!"

Ich seh ein ODER!!!! D. h. 2 ist falsch, da er keinen Wohnsitz haben muss UND gewöhnlichen Aufenthalt in GER haben muss.
Es reicht eins von beiden!

Zu 7: Haben in der Berufsschule 21 an 52 gelernt. Falls das nicht stimmt, werd ich meinen Lehrer gerne darauf hinweisen.

@Admins: Ein Zitat-Button (quote) wär nicht verkehrt.
sophie90
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2011 19:01
Nein, also unsere Lehrer haben gesagt, dass keine Meldung ans FA erfolgen muss. Egal ob vertr. zg. 3.
Glory
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2011 19:01
Danke fürs unterstreichen meiner Aussage ich bin halt den rhetorischen Fragen verfallen xD
Glory
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2011 19:04 - Geaendert am: 29.09.2011 19:04
Erbfallmeldung:


Nach einer Anweisung des Bundesministers der Finanzen ist der Todestag nur dann Stichtag, wenn der Buchungsschnitt zu Beginn des Tages liegt. Ansonsten ist das Guthaben des Vortages anzugeben. Meldepflichtig sind auch Konten, für welche der Erblasser eine

Drittbegünstigtenvereinbarung (Vertrag zugunsten Dritter) getroffen hat.
Ebenso Schließfächer unter Mitverschluss der Bank
Soweit Gemeinschaftskonten existieren, ist das gesamte Guthaben anzugeben.
Bei einem Depot (Wertpapiere) ist der Kurswert maßgebend.

so viel zu den Verträgen zugunsten Dritter...

zu der Buchung der Kontoführungsgebühren:
Laut den Zwischenprüfungen der letzten Jahre geht es an die Provisionen... mehr sag ich dazu net^^
wieauchimmer
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2011 19:05
sophie90: Jaja die Lehrer, die sagen viel.

Meldepflichtig sind auch Konten, für welche der Erblasser eine

Drittbegünstigtenvereinbarung (Vertrag zugunsten Dritter) getroffen hat.
sophie90
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2011 19:17
Aber lt. dieser Hp ist keine Meldung ans FA richtig?!
Glory
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2011 19:20
Die Lösung hier ist nicht 100%ig richtig^^
wieauchimmer
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2011 19:20
Ja. Es gibt noch einige Fragen wo noch heiß diskutiert wird.

Hier auf der Seite steht übrigens auch, dass eine Meldung ab 1.200 €erfolgen muss. Also nicht immer alles glauben, was wir von den Lehrern hören oder lesen.

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=4&artikelid=2

Die 1.200€ hab ich aber noch nirgends außer hier gesehen.
Glory
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2011 19:21
okay die 1200 sind blödsinn xD
der eintrag ist in der hinsicht veraltet nehm ich an

sind ja inzwischen nach diversen erhöhungen 5000
 

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