Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 28
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Zwischenprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Aufgabenstellung "Sparbuch"
 
Amber
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.09.2011 10:43
Ich hab da mal ne Frage zu einer Aufgabenstellung:

"Frau Meier möchte am 21.September (Wert 20.09.) ihr Sparkonto mit 3-monatiger KF auflösen."
Derzeitiger Kontostand: 1950€

Durch die Lösungsvorgabe der Aufgabe wird klar: Die Zinsen wurden nur bis einschließlich 20.09. berechnet. 21.09.-31.12. (100 Tage) wurden abgezogen.

Jetzt kommen mir zwei Szenarien in den Sinn: Um über die 1950€ zu verfügen, muss sie das Konto ja nicht kündigen. Allerdings gibt es doch auch Banken, wo mind. 1€ auf dem Sparbuch bleiben muss, oder nicht? Oder bedeutet das "auflösen", dass sie es bereits vor 3 Monaten gekündigt hat?

Und noch eine Frage: Angenommen der Kontostand läge bei 3000€, der Kunde kündigt am 21.09. - bekommt er die Zinsen dann noch bis zum 21.12.? Oder 20.12.? Oder ganz anders? ^^
JJ_OB
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.09.2011 11:18
Hallo Amber,

Wenn du das Sparbuch kündigst, bekommst du alles ausgezahlt. Das mit dem Mindestbetrag 1 Euro ist nur
wenn du ein Betrag kündigst. Hast 2500 EUR drauf und möchtest das Geld haben ohne das Sparbuch aufzulösen
bekommst du max. 2499 eur ausgezahlt.
Die Zinsen bekommst du bis 20.12 und am 21.12 ist der Betrag frei.

Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.09.2011 11:39
Hey,

das Wort auflösen bedeutet in dem Fall, dass sie das Sparbuch schließen möchte.
Eine Kündigung dagegen bedeutet immer, dass man das Sparbuchguthaben über 2.000 € drei Monate vorher kündigt, also anmeldet, dass man darüber verfügen möchte. Nach Ablauf der drei Monate kann man das Geld dann vorschusszinsfrei abheben.
Eine Kündigung ist somit nicht einer Auflösung gleichzustellen.

LG
Amber
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.09.2011 12:05
Hm okay, wenn ich eure Antworten jetzt lese (danke dafür übrigens!), dann klingt das so, als würde die 3-Monats-Kündigungsfrist nur auf BETRÄGE gelten, nicht auf das Sparbuch selbst. Wenn ich also heute 1950€ drauf habe, zu meiner Bank gehe und sage ich möchte das Sparbuch auflösen, dann kann ich das SOFORT, weil die 1950€ unter der 2000€ Grenze liegen? Wenn ich es falsch verstanden habe, dann dürften in dem Fallbeispiel ja nur 1949€ abgehoben werden und den letzte Euro gäbe es dann am 21.12.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.09.2011 13:26
Das Sparkonto wird aufgelöst. Der Kunde bekommt 1.950 € + Zinsen bis 20.09.
Vorschusszinsen werden nicht berechnet, weil der Freibetrag nicht überschritten wurde.

Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.09.2011 14:03
Theoretisch kannst du jederzeit über dein gesamtes Vermögen verfügen. Bei Sparbüchern mit 3-monatiger Kündigungsfrist werden aber auf das Guthaben über den 2000,00 € Vorschusszinsen berechnet, wenn du dieses eben nicht 3 Monate vorher kündigst.
Alles was unter dem Freibetrag von 2000,00 € liegt kannst du jederzeit ohne Nachteile abheben.
Der eine Euro hat damit nichts zu tun. Den lässt man nur stehen wenn man eigentlich über sein ganzes Guthaben, egal ob gekündigt oder nicht gekündigt, verfügen möchte, das Sparbuch an sich aber nicht geschlossen, also aufgelöst werden soll.
Amber
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.09.2011 14:05
Jetzt ist mir einiges klarer, vielen vielen Dank!
 

Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse