Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 38
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Rückgabe Bundesschatzbriefe (5000€ Grenze)
 
Balo0
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.04.2011 19:29
Hi zusammen,

ich habe ne Frage zur vorzeitigen Rückgabe von Bundeschatzbriefen.
Steht auch im "grauen Buch" auf S. 115, Nr. 104

Für alle Anderen:
Herr B. kauft 2005 BuSch Typ B. (Nennwert 8000€)
Will diese 2009 zurückgeben.
Warum ist hier die Antwort: "Ja er darf sofort alle zurückgeben" richtig?

Ich bin davon ausgegangen, dass man nom. 5000€ nach einem Jahr pro 30 Zinstage zurückgeben darf.

Also eine Erklärung bitte ;)
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.04.2011 21:04
Ich kenne die Aufgabe nicht. Sind das alle Angaben? Wenn er verheiratet ist und das ein Gemeinschaftsdepot ist, dann kann er die 8000€ Nennwert zurückgeben.

Wenn es ein Einzeldepot ist, dann sind nur 5000€ innerhalb von 30 Tagen nach 1 Laufzeitjahr möglich.
Balo0
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.04.2011 21:09
Ah ja, das hätte ich vllt. noch erwähnen sollen :D
Er ist verheiratet.

Also verdoppelt sich der Betrag für Verheiratete?
Es geht nicht um "ein Depot"?

Auf jeden Fall schonmal vielen Dank :)
webbi
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.04.2011 21:59
Die Definition lautet "5.000 Euro nach dem ersten Laufzeitjahr je Gläubiger innerhalb von 30 Zinstagen" oder, wie im Rückgabeformular der Finanzagentur (und vielleicht eindeutiger), "je Kontoinhaber".

Das graue Buch habe ich hier gerade liegen. In der Aufgabenstellung ist die Rede vom "Gemeinschaftsdepot der Eheleute Braun". Damit hast du zwei Kontoinhaber und somit 2x5.000 Euro "zur Verfügung", heißt: Die 8.000 Euro gehen in Ordnung.

Abwandlung des Falles: Die Eheleute Braun entscheiden sich zur Geldanlage in Bundesschatzbriefen. Herr Braun eröffnet hierfür ein Depot bei der Finanzagentur. Im zweiten Laufzeitjahr möchte er über 8.000 Euro verfügen. => Geht nicht in einem Schritt, da er alleiniger Kontoinhaber ist.

Wieder mal ein gutes Beispiel dafür, dass in Prüfungsaufgaben die Lösung oftmals im Detail steckt und man jedes Wort genau lesen muss.

Gruß
webbi
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.04.2011 13:43
Hab ich ja alles schon geschrieben =)
webbi
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.04.2011 15:22
Ja, aber die Nachfrage (Zitat):

"Also verdoppelt sich der Betrag für Verheiratete?
Es geht nicht um ‘ein Depot‘?"

...verdeutlicht, dass der springe Punkt (Depotart) nicht übergesprungen ist. ;-) Daher habe ich‘s nochmal in mehr und andere Worte gefasst. Nichts für ungut, Technology. ;-)

Gruß
webbi
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.04.2011 15:32
Lautet das Depot auf nur einen Ehepartner, können Eheleute nur 5.000 € zurückgeben.
Balo0
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.04.2011 17:44
Recht herzlichen Dank für die vielen Antworten :)
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse