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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

AP Sommer2011 - Gesetzesänderungen
 
ladyinpink
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.03.2011 19:30
Hallo Zusammen,
bitte um Hilfe.

Welche gesetzlichen Neuregelungen/ Änderungen sind für die diesjährige Abschlussprüfung Sommer 2011 in den Fächern !!ReWe und Wiso!! von Bedeutung und müssen angewandt werden????

Lieben Dank für Antwort!!!
Grüße und eine erfolgreiche Vorbereitungszeit.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.03.2011 19:44
Für Anschaffungen in 2011 darf die degressive Abschreibung nicht mehr angewandt werden.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2011 19:48
Das stimmt nicht so richtig. Die degressive Abschreibung darf in der Steuerbilanz nicht mehr verwendet werden.
Die Prüfung prüft jedoch die Handelsbilanz nach HGB und da ist die degressive Abschreibung noch erlaubt. Somit kann diese vorkommen, auch wenn es nicht wahrscheinlich ist.

Bei Wertpapieren des Handelsbestandes gilt das Fair-Value-Prinzip, auch Zeitwertprinzip.
Man muss jetzt als Bewertungskurs den Kurs vom 31.12 abzüglich eines Risikoabschlages nehmen.

Bei Wiso: Bei der Mindestreserve wird jetzt auch das Mindestreserve Ist verzinst und nicht nur das Mindestreserve Soll.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.03.2011 15:09 - Geaendert am: 14.03.2011 15:09
Verdoppelt ist seit dem 1.1.2011 der Einlagenschutz für Kundenguthaben.
Pro Person sind nun 100.000 Euro geschützt.
Sancy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.04.2011 23:13
CIF und FOB
Gefahrenübergang nichtmehr bei der Reiling, sondern sobald die Sache auf dem Schiff steht.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2011 00:10
Das ist nicht relevant für die Abschlussprüfung. Genau wie die Meldegrenze beim Nachlass.

Die Prüfung wurde 2010 erstellt, deshalb spielen alle Änderungen 2011 keine Rolle.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2011 12:03
Es werden grundsätzlich neue Gesetze geprüft oder die Aufgaben aus der Prüfung genommen.
Sara232
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.04.2011 07:46
Was ist mit den Beitragssätzen zu den Sozialversicherungsträgern.

Die haben sich doch geändert, welche müssen wir können. Die werden doch im REWE und WISO Teil abgefragt oder???
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.04.2011 21:29
Ichh kann mich nicht ddaran erinnern, dass die jemals abgefragt wurden!

Meine Schüler brauchen die aktuelle Höhe nicht zu wissen, sie ändern sich ohnehin jedes Jahr. Sie müssen alllerdings wissen, was sie bedeuten und müssen sie anwenden können, wenn die Zahlen vorgegebeen sind. Das ist heutzutage wichtig! So hat es die IHK bisher auch gesehen.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.04.2011 21:44
Es werden auch nicht alle Gesetzesänderungen von 2010 kommen.

Alleine GWG sind total schwachsinnig geworden. Alleine bei 150,01 - 410€ gibt es drei Möglichkeiten:

1.Sofortige Ausbuchung als Allgemeiner Verwaltungsaufwand
2.Bildung eines Sammelposten und lineare Abschreibung über 5 Jahre.
3.Erfassung als GWG und Abschreibung des kompletten Betrages am Ende des Anschaffungsjahres.

Selbst wenn in der Aufgabe stehen würde, dass man den höchstmöglichen erfolgswirksamen Weg nehmen soll, wissen die wenigsten, dass man AVA nehmen kann.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.04.2011 23:02
Nur die Anlagegüter bis 150 EUR netto können direkt als Aufwand (AVA) verbucht werden, nicht diejenigen über 150 EUR!
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2011 00:12 - Geaendert am: 25.04.2011 00:16
Falsch!!

Ich habe mit diversen Steuerberatern gesprochen, die ich kenne. Ein Unternehmen darf bis 410€ netto ALLE Gegenstände als AVA ausbuchen.

Ich glaube, dass sagt alles! =)

Hier zudem noch Beweise:
http://www.meisterbrief-aktuell.de/newsletterarticle.asp?his=1654.1656.7430&id=14035&year=0

http://www.jahressteuergesetz.de/steuergesetze-2010/neuer-gestaltungsspielraum-fuer-gwg-ab-2010/

http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut
Laurencia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2011 10:31
Genau so haben wir es auch in der Schule nochmal besprochen.
Abschreibung nach Nutzungsdauer ist immer möglich, ansonsten bis 150 Euro Sofortabschreibung,
150-410 Euro Euro Wahlmöglichkeit: Sofortabschreibung oder Poolabschreibung über 5 Jahre
410-1000 Euro Poolabschreibung über 5 Jahre..

Sollte doch so richtig sein, oder?
Sara232
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.04.2011 17:47
Hallo,

kann mir jemand bitte helfen:

Was hat sich bei den Kündigungsmöglichkeiten seitens Bnak und seitens Kunde beim Überweisungsverkehr geändert?

Was ist ab dem 01.01.2009 gemäß WPHG zu beachten???

Wie berechnet sich die Sperrfrist bei einem herkömmlichen Bausparvertrag???

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2011 17:58
Beim Überweisungsverkehr hat sich nichts geändert 2011. Der Kunde kann eine Überweisung nur nicht mehr zurückrufen, wenn diese aus der Bank heraus ist.
Früher galt mal, dass man diese zurückrufen konnte, wenn das Geld noch nicht beim Empfänger verbucht worden ist.

Das geht jetzt jedoch nicht mehr. Sobald das Geld bei der Bank angekommen ist, muss der Empfänger die Rückbuchung veranlassen, dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld auf einem CPD ist oder schon auf dem KK verbucht wurde.

WPHG: Beratungsdokumentation. Eine Beratung findet erst statt, wenn der Berater eine konkrete Produktempfehlung abgibt.

Die Sperrfrist für die Arbeitnehmersparzulage beginnt beim BSV mit Beginn der ersten Einzahlung von VL.
Beim Beteiligungssparen beginnt diese am 1.1 eines Jahres.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2011 18:35 - Geaendert am: 25.04.2011 18:37
Nach Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist sind vL bei einem Bausparvertrag frei, wenn über ein Bausparguthaben verfügt wird. Eine wohnwirtschaftliche Verwendung ist nicht notwendig.
 

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